Neues Melderecht für Vertriebene
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Neues Melderecht für Vertriebene
Joachim Herrmann: "Meldebehörden in Bayern können Geburtsstaat von Vertriebenen jetzt richtig erfassen ? Einigung mit Bundesinnenminister Schäuble"
Hintergrund ist ein Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 19. März 2009, wonach nur die Personen als im Inland geboren erfasst werden sollten, die bis zum 2. August 1945 ? der Unterzeichnung des Potsdamer Vertrags - jenseits von Oder und Neiße geboren wurden. Herrmann: "Für mich war diese Datumsfestlegung zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbar. Das habe ich auch Bundesinnenminister Schäuble in einem Schreiben mitgeteilt. Es war immer die Rechtsposition Deutschlands, dass das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 über den Potsdamer Vertrag hinaus bestanden hat. Erst durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. August 1990 wurden die neuen Grenzen bestätigt, aber nur mit Wirkung für die Zukunft." Dieser Auffassung hatten sich auch die Obersten Bundesgerichte angeschlossen. So hat etwa das Bundessozialgericht in zwei Entscheidungen vom 30. September 1976 festgestellt, dass die Oder-Neiße-Gebiete nicht Ausland geworden sind. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 1999 diese Gebiete auch nach dem Protokoll der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 als Inland angesehen.
Innenminister Herrmann sieht mit der neuen Regelung die Interessen der Vertriebenen und ihr Heimatempfinden respektiert: "Ich kann es gut verstehen, dass ein Vertriebener, der in Schlesien, Ostpreußen oder Pommern im Jahr 1947 geboren wurde, es als unzumutbar empfindet, wenn bei ihm im Melderegister als Geburtsstaat Polen steht. Das Recht auf die Heimat gilt für alle Vertriebenen. Jetzt ist gewährleistet, dass jeder Vertriebene, der fälschlich mit Geburtsstaat Polen im Melderegister eingetragen ist, eine Änderung bei der Gemeinde beantragen kann."
Pressesprecher: Oliver Platzer
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Datum: 31.08.2009 - 22:06 Uhr
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