Frankfurter Rundschau: Pressestimme zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen
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Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen:
Zum Zahnarzt darf ein Flüchtlingskind nur, wenn es Schmerzen hat.
Also wenn die Karies den Zahn schon so zerstört hat, dass dem Arzt
häufig nichts übrig bleibt, als den braunen Stumpf zu ziehen. Denn
für Asylbewerber und Geduldete werden nur dann die Arztkosten
übernommen, wenn sie akut erkrankt sind oder Schmerzen haben. Sinn
der Schikane ist es, den Aufenthalt hier so unattraktiv wie möglich
zu machen. Das ist nicht nur zynisch, es ist angesichts der
Folgekosten auch dumm. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Asylbewerberleistungsgesetz steht ein denkwürdiger Satz: "Die
Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." Man
könnte auch sagen, es darf für uns keinen Unterschied machen, ob es
um den Milchzahn eines afghanischen oder eines bayerischen Kindes
geht.
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Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
Telefon: 069/2199-3386
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Datum: 08.12.2014 - 16:59 Uhr
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