GmbH als Steuersparmodell für Wertpapiere gefährdet

GmbH als Steuersparmodell für Wertpapiere gefährdet

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GmbH als Steuersparmodell für Wertpapiere gefährdet



(pressrelations) - >Zürich/Frankfurt a. M. den 01.09.2009 - Bisher weitgehend steuerfreie Dividenden und Veräußerungsgewinne, die über sogenannte vermögensverwaltende Gesellschaften gehalten werden, können durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.01.2009 (I R 36/08) voll steuerpflichtig werden. Da bei Ausschüttungen aus der GmbH eine erneute Besteuerung auf der Ebene der Anteilseigner stattfindet, droht Doppelbesteuerung.

"Da das Urteil bislang von vielen Betroffenen noch nicht zur Kenntnis genommen worden ist, kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn der nächste Steuerbescheid ins Haus flattert. Vermögensverwalter, Bank- und Steuerberater solcher Kunden tun gut daran, ihre Kunden jetzt rasch und umfassend aufzuklären und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen" warnt Oliver Biernat, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Benefitax GmbH in Frankfurt.

Durch das Urteil werden Holding-Kapitalgesellschaften, wozu ggf. auch vermögensverwaltende GmbHs gehören, Finanzunternehmen gleichgestellt. Das bedeutet, dass Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen künftig analog den Banken zum kurzfristigen Handelsbuch zählen und zusätzlich mit 25 Prozent Körperschaftsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf der Ebene der GmbH belastet werden können.

Wird die vermögensverwaltende GmbH vom Anleger als sogenannte Steuersparbüchse genutzt, war der Steuervorteil einer nur 1,5%-igen Abgabe nicht nur beträchtlich, er steigerte sich auch längerfristig durch den Zinseszinseffekt gegenüber der privaten Wertpapieranlage. Durch die neue Rechtsprechung könnte sich der Vorteil ins Gegenteil verkehren.

Daher ist bei Fortbestand der Beteiligungen zu prüfen, wie sich eine Steuerpflicht in der vermögensverwaltenden GmbH möglichst vermeiden lässt. Die Strategie heißt: langfristige Anlage. Dazu sollten zunächst die Wertpapiere der GmbH nicht mehr im Umlaufvermögen, sondern im Anlagevermögen verbucht werden. Die Anteilspapiere müssen in langfristiger Halteabsicht erworben werden, was auch durchgehalten und nachvollziehbar dokumentiert sein muss. Das kann ggf. durch eine generelle Anweisung an den Verwalter oder die Bank geschehen, Papiere nur noch mit mindestens einjähriger Halteabsicht zu erwerben. Eine mögliche Schmälerung des Anlageprofits müsste als Preis der Steuervorteile in Kauf genommen werden.



"Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ein Ausstieg aus der vermögensverwaltenden GmbH geboten ist oder ob es aus anderen Gründen geboten erscheint, die GmbH aufrecht zu erhalten. Für Letzteres spricht insbesondere die Erhaltung eventueller Verlustvorträge, die Einhaltung von Behaltensfristen bei Übertragungen nach altem Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerrecht oder die nicht gewollte Versteuerung stiller Reserven", resümiert Biernat, dessen Frankfurter Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benefitax zum internationalen Beratungsnetzwerk Geneva Group International (GGI) gehört.

Es liegt in der Konsequenz der BFH-Entscheidung, dass nunmehr Verluste und andere Gewinnminderungen aus Beteiligungen uneingeschränkt berücksichtigt werden können, was bislang ausgeschlossen war. "Unter den aktuellen Krisenbedingungen kann das sogar von Vorteil sein und im Rahmen eines Steuersparkonzepts zum Vorteil des Anlegers genutzt werden", urteilt Biernat.

Hinweis für die Redaktion:
Die Geneva Group International (GGI) ist eines der führenden internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 260 Mitgliedsfirmen mit gut 410 Büros und über 14.000 Mitarbeitern weltweit beraten über 138.000 Kunden. Im Jahr 2008 haben sie einen kumulierten Umsatz von 3,707 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Vernetzung bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

Das GGI-Mitglied Benefitax GmbH ist eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen betreut vor allem mittelständische Unternehmen, international tätige Konzerne sowie vermögende Privatpersonen. Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung setzt sie fachliche Schwerpunkte im internationalen Steuerrecht, der Unternehmensnachfolge, der Erbschaftssteuergestaltung, der Unternehmensbewertung und der Due Diligence.


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Oliver Biernat
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht
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Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Darmstädter Landstraße 125
D-60598 Frankfurt
Telefon: +49 (0) 69-25 62 27 60
Telefax: +49 (0) 69-25 62 27 611
E-Mail: o.biernat@benefitax.de
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Datum: 01.09.2009 - 12:35 Uhr
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