Beitragssteigerungen ab 2015 - auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung
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Gerade der Beschluss über das Absenken des Garantiezins von 1,75 auf 1,25 % dürfte bei den Inhabern von Lebensversicherungen für große Furore gesorgt haben, die ab 2015 mit deutlich weniger Kapitalerträgen rechnen müssen als sie es ohnehin bereits tun. Dadurch wird auch die Berufsunfähigkeitsversicherung in Mitleidenschaft gezogen. Doch was bedeutet das im Einzelfall für die Versicherungsnehmer?
Hohe Kostenbelastung im Zeitablauf
Selbst wenn die Beitragserhöhung eine Zuzahlung weniger Euro bedeutet, sollten diese nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird jedem Versicherungsnehmer die Pflicht einer über 30 jährigen Beitragszahlung auferlegt, die kumuliert über die Jahre einen erheblichen Kostenaufwand mit sich bringen.
Einziger Wehrmutstropfen liefert die Tatsache, dass die Versicherungsbeiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung lebenslängliche Gültigkeit besitzen und geringe Verwaltungskosten sowie wenige Schadensfälle sich im Hinblick auf die Beitragsfestsetzung mildernd auswirken können.
Rückdatierung – Die Lösung zu langfristig geringeren Versicherungsbeiträgen
Wie in zahlreichen anderen Versicherungssparten auch beschränkt sich der Anstieg der zu entrichtenden Versicherungsbeiträge auf die Neuankömmlinge der jeweiligen Versicherung. Dass ihnen die Versicherten mit der Anhebung der Beiträge womöglich davon laufen könnten, hat eine Vielzahl der Versicherungsgesellschaften auch berücksichtigt. Dahingehend unterbreiten sie ihren Kunden bis Ende Januar die Option der Rückdatierung des Vertragsdatums auf den 1. Dezember. Diese gewährleisten zwar eine positive Wirkung auf den Versicherungsbeitrag, jedoch wird damit keine Garantie auf den höheren Garantiezins ausgesprochen, da dieser mit dem 01.01.2015 seine rechtmäßige Gültigkeit erhält.
Fazit
Wer den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anvisiert, sollte sich dem Thema schnellstmöglich annehmen um von dem höheren Grantiezins zu profitieren. Dabei sei darauf zu achten, dass der Vertrag mit dem 1. Dezember 2014 beginnt. Denn mit dem Versicherungsschutz gegen Invalidität soll ein gänzliches und vor allem höchstgarantiertes Polster geschaffen werden
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Datum: 11.12.2014 - 17:23 Uhr
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