Neue EU-Kennzeichnungsregeln ab 13. Dezember: Wenig Transparenz, kein Schutz vor Täuschung

Neue EU-Kennzeichnungsregeln ab 13. Dezember: Wenig Transparenz, kein Schutz vor Täuschung

ID: 1147993
(ots) - Unleserliche Mini-Schriftgrößen, irreführende
Nährwertangaben, versteckte Gentechnik: Die Verbraucherorganisation
foodwatch hat die neue, EU-weite Lebensmittelinformationsverordnung
als verbraucherpolitischen Offenbarungseid kritisiert. Wenn ein Gros
der Regelungen am 13. Dezember dieses Jahres Gültigkeit erlangt, sei
dies eher ein Rückschritt für die Verbraucher, kritisierte Lena
Blanken, Expertin für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch: "Die
neuen Kennzeichnungsregeln bringen wenig Transparenz, sie schützen
nicht vor Täuschung und sie schreiben diese verbraucherfeindlichen
Vorgaben auch noch auf Jahre hinweg im Gesetzesblatt fest. Die
Lebensmittelindustrie hat sich in Brüssel die Lizenz zum
Weiterschummeln besorgt."

Auch wenn mit der EU-Verordnung erfreulicherweise verbindliche
Nährwertangaben von 2016 an erstmals Pflicht für alle Hersteller
werden, beginnen schon bei der Form der Kennzeichnung die Probleme:
Denn die verbindliche Angabe der wichtigsten Nährwerte auf der
Vorderseite der Verpackung wurde von der Lebensmittelindustrie
verhindert. Macht ein Hersteller diese Angaben jedoch freiwillig, so
darf er dafür unrealistisch kleine Portionen festlegen, für die er
die Zucker-, Fett- oder Salzwerte mithilfe irreführender Prozentwerte
auf der Packungsvorderseite kleinrechnet (zum Beispiel Angabe des
Fettgehalts für eine 30-Gramm-Portion Kartoffelchips).

Die verbraucherfreundliche, farblich unterlegte Ampelkennzeichnung
nach dem ursprünglichen Modell der britischen Lebensmittelbehörde FSA
hatte unter den Parlamentariern keine Mehrheit gefunden. Nach eigenen
Angaben hatte die europäische Lebensmittelindustrie eine Milliarde
Euro investiert, um die Ampel zu verhindern und ihr eigenes
Kennzeichnungssystem (GDA) durchzusetzen.

Weiter kritisiert foodwatch:



- SCHRIFTGRÖSSE: Statt der ursprünglich von der Europäischen
Kommission vorgeschlagenen 3 Millimeter müssen Pflichtangaben
künftig nur in 1,2 Millimeter großer Schrift (bezogen auf das
kleine "x") auf dem Etikett stehen. Für Zeitungen und
Zeitschriften sind wenigstens 2 Millimeter Standard. Dass für
kleine Verpackungen sogar nur 0,9 Millimeter vorgegeben sind,
zeigt, dass es in der Verordnung nicht zuerst um eine
Information der Verbraucher geht - die Lebensmittelindustrie
hatte bei einer größeren Schrift davor gewarnt, dass der Platz
für den "Markenauftritt" des Herstellers fehle.

- HERKUNFT: Verbraucher werden bei den meisten Lebensmitteln auch
weiterhin nicht über die Herkunft der wichtigsten Zutaten
informiert. Selbst bei Lebensmitteln, die als "regionales"
Produkt beworben werden, ist eine Auskunft über die Herkunft
derzeit nicht vorgeschrieben. Die Lebensmittelindustrie leistete
massive Lobbyarbeit gegen eine Ausweitung der
Herkunftskennzeichnung, nachdem sich das EU-Parlament für
weiterreichende Pflichtangaben ausgesprochen hatte.

- PRODUKTABBILDUNGEN UND -BEZEICHNUNGEN: Weiterhin darf ein
Hersteller zum Beispiel große Erdbeeren abbilden oder sein
Produkt als "Erdbeer"-Produkt bezeichnen, obwohl nur
homöopathische Mengen Erdbeeren enthalten sind.

- AGRARGENTECHNIK: Auch in der neuen Verordnung gibt es keine
Pflicht zur Information über den Einsatz gentechnisch
veränderter Futtermittel. Ob Tierprodukte wie Milch, Eier oder
Fleisch mithilfe von Agrargentechnik erzeugt wurden oder nicht,
bleibt weiter unklar.

Eine ausführliche Stellungnahme zur neuen
EU-Lebensmittelinformationsverordnung hat foodwatch in einem
Hintergrundpapier unter http://bit.ly/12rje6E veröffentlicht.

REDAKTIONELLE HINWEISE:

- foodwatch-Hintergrundpapier zur
Lebensmittelinformationsverordnung: http://bit.ly/12rje6E

- "15-Punkte-Plan gegen legale Verbrauchertäuschung":
E-Mail-Aktion von foodwatch unter
www.foodwatch.de/aktion-15punkte



Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90

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Datum: 12.12.2014 - 09:47 Uhr
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Kategorie:

Nahrung- und Genussmittel



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