Keine jugendmedienschutzrechtlichen Programmbeschwerden im aktuellen Berichtszeitraum / Seit 20 Jahr

Keine jugendmedienschutzrechtlichen Programmbeschwerden im aktuellen Berichtszeitraum / Seit 20 Jahren Jugendschutzbeauftragte im Zweiten

ID: 1148182
(ots) - Zu den Programmen des ZDF hat es auch im aktuellen
Berichtszeitraum (1. September 2013 bis 31. August 2014) keine
förmlichen Programmbeschwerden mit jugendmedienschutz-rechtlichem
Bezug gegeben. Das geht aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht der
ZDF-Jugendschutzbeauftragten Karin Breckwoldt hervor. "Der
Jugendmedienschutz hat im ZDF einen hohen Stellenwert. Die
Redaktionen gehen sensibel und verantwortungsbewusst mit dem Thema
um", sagte Breckwoldt bei der Vorstellung des Berichts am Freitag in
Mainz vor dem ZDF-Fernsehrat.

Zurzeit setzt sich das ZDF bei der geplanten Novellierung des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gemeinsam mit der ARD für eine
systemübergreifende Anerkennung einmal erteilter Jugendeignungen ein.
Weiterhin sollte neben einer Weiterentwicklung der technischen
Jugendschutzprogramme auch die Förderung von Medienkompetenz
gesetzlich verankert werden.

Das Amt eines Jugendschutzbeauftragten wurde im Mainzer Sender
1994 geschaffen. Das ZDF versteht sich beim Thema Jugendschutz als
Impulsgeber und Unterstützer für Politik, Wissenschaft und Praxis.
Der Sender veranstaltet regelmäßig Jugendmedienschutz-Tagungen
gemeinsam mit der ARD, der Medienarbeit der Katholischen Deutschen
Bischofskonferenz und dem Rundfunkbeauftragten der Evangelischen
Kirche Deutschlands, zuletzt am 27. November 2014 in Hamburg. Darüber
hinaus ist das ZDF Mitträger des Mainzer Medieninstituts und Partner
der Initiative "Schau hin! Was Dein Kind mit Medien macht".

http://twitter.com/ZDF

Fotos sind ab 15.00 Uhr erhältlich über ZDF Presse und
Information, Telefon: 06131 - 70-16100, und über
http://pressefoto.zdf.de/presse/fernsehrat



Pressekontakt:
ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121



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Datum: 12.12.2014 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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