GEMA in der Weihnachtszeit
IHK-Merkblatt informiert
(PresseBox) - In der Weihnachtszeit besteht bei vielen Unternehmen Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen Abspielen von Weihnachtsliedern. Jeder Betrieb, der Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, muss eine Lizenz bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) erwerben - darauf weist die IHK Saarland hin. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Musik als Hintergrundmusik in Geschäftsräumen läuft oder bei Kundenveranstaltungen. Die entsprechenden Formulare können unter www.gema.de in der Rubrik "Onlineservices und Lizenzen" heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden sich auch im IHK-Merkblatt "
GEMA (R18)", welches auf der IHK-Homepage (www.ihk.saarland) unter der Kennzahl 43 zum Download zur Verfügung steht.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 12.12.2014 - 15:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1148353
Anzahl Zeichen: 926
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
521 mal aufgerufen.
Die Wirtschaftsjunioren Saarland (WJS) sind auf der Bundeskonferenz der Wirtschaftsjunioren Deutschland in Chemnitz zweifach für ihr außerordentliches gesellschaftliches Engagement ausgezeichnet worden. Für die Ausrichtung der Ausbildungsplatzmess ...
Die Stahl- und Apparatebau Hans Leffer GmbH & Co. KG aus Saarbrücken ist am Wochenende in Düsseldorf mit dem „Großen Preis des Mittelstandes“ ausgezeichnet worden. Außerdem wurden die J. Kukor Brunnenbau GmbH aus Völklingen und die Schwa ...
Die wirtschaftliche Erholung im Saarland kommt angesichts des schwachen konjunkturellen Umfelds und fehlender struktureller Reformen nicht voran. Das signalisieren die Meldungen der Unternehmen zu ihrer aktuellen Geschäftslage und zu den Erwartungen ...