GEMA in der Weihnachtszeit
IHK-Merkblatt informiert
(PresseBox) - In der Weihnachtszeit besteht bei vielen Unternehmen Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen Abspielen von Weihnachtsliedern. Jeder Betrieb, der Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, muss eine Lizenz bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) erwerben - darauf weist die IHK Saarland hin. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Musik als Hintergrundmusik in Geschäftsräumen läuft oder bei Kundenveranstaltungen. Die entsprechenden Formulare können unter www.gema.de in der Rubrik "Onlineservices und Lizenzen" heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden sich auch im IHK-Merkblatt "
GEMA (R18)", welches auf der IHK-Homepage (www.ihk.saarland) unter der Kennzahl 43 zum Download zur Verfügung steht.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 12.12.2014 - 15:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1148353
Anzahl Zeichen: 926
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
555 mal aufgerufen.
Die IHK Saarland fordert einen grundlegenden Kurswechsel beim Bürokratieabbau im Saarland. Nach dem Vorbild Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens sollte auch das Saarland ein eigenes Effizienzgesetz auf den Weg bringen. Ziel müsse ein echter ...
Die IHK Saarland fordert einen grundlegenden Kurswechsel beim Bürokratieabbau im Saarland. Nach dem Vorbild Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens sollte auch das Saarland ein eigenes Effizienzgesetz auf den Weg bringen. Ziel müsse ein echter ...
„Der Frühjahrsaufschwung fällt in diesem Jahr aus. Statt der üblichen Belebung ist die Arbeitslosigkeit im April sogar leicht gestiegen – eine Entwicklung, die wir zuletzt im Corona-Jahr 2020 gesehen haben. Das ist ein klares Warnsignal. Die G ...