12.130 Asylerstanträge im November 2013, davon 1.461 Asylbewerber aus Syrien

12.130 Asylerstanträge im November 2013, davon 1.461 Asylbewerber aus Syrien

ID: 1148791

12.130 Asylerstanträge im November 2013, davon 1.461 Asylbewerber aus Syrien



(pressrelations) -
Im November 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 12.130 Asylerstanträge gestellt.
Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2012 um 3.281 Personen (37,1 Prozent) gestiegen. Im Vergleich zum Vormonat Oktober 2013 sank die Zahl der Asylbewerber um 810 Personen (- 6,3 Prozent).

1.214 Personen erhielten im November 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (12,2 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 288 Personen (2,9 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Allein 1.461 Erst- und 95 Folgeanträge wurden im November 2013 von syrischen Staatsangehörigen gestellt; damit stammen im laufenden Jahr bereits 11.768 Asylanträge aus diesem Personenkreis. Seit dem Beginn des Bürgerkrieges im Jahr 2011 haben nunmehr über 23.000 Syrer in Deutschland um Asyl ersucht. Syrische Asylbewerber erhalten in Deutschland im Regelfall Flüchtlings- oder subsidiären Schutz.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im November 2013 12.130 Personen (Vormonat: 12.940 Personen) erstmals Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 3.281 Personen (37,1 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 810 Personen (-6,3 Prozent) gesunken.

Im November 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 12.130 Erstanträgen zudem 2.017 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich: Im November 2012 waren es 8.849 Erst- und 1.137 Folgeanträge). Damit wurden im November 2013 insgesamt 14.147 Asylanträge gezählt, 4.161 mehr als im November 2012 (Steigerung um 41,7 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (844), Mazedonien (425) und Bosnien-Herzegowina (199). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im November 2013 bei 14,3 Prozent.



Im November 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 9.972 Personen (Vormonat: 10.111) entschieden.
Insgesamt 1.214 Personen (12,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 119 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.095 Personen (11,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im November 2013 bei 288 Personen (2,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 3.780 Personen (37,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.690 Personen (47,0 Prozent).

II.Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis November 2013 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis November 2013 haben insgesamt 99.989 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (59.441 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 40.548 Personen (68,2 Prozent).

Im bisherigen Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 99.989 Erstanträgen auch 15.587 Asylfolgeanträge gestellt, darunter 5.727 von serbischen, 3.003 von mazedonischen und 910 von syrischen Asylbewerbern (Januar - November 2012: 59.441 Erst- und 12.366 Folgeanträge). Damit wurden im bisherigen Jahr 2013 insgesamt 115.576 Asylanträge gezählt, 43.769 mehr als von Januar bis November 2012 (Steigerung um 61,0 Prozent).

Im Zeitraum von Januar bis November 2013 hat das Bundesamt 74.952 Entscheidungen (Vorjahr: 55.982) getroffen.

Insgesamt 10.237 Personen (13,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 846 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 9.391 Personen (12,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis November 2013 bei 8.609 Personen (11,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 28.821 Personen (38,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 27.285 Personen (36,4 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende November 2013 90.398, davon 82.640 Erstanträge und 7.758 Folgeanträge (Vormonat: 85.653 anhängige Verfahren, davon 78.066 Erst- und 7.587 Folgeanträge).

Hinweis auf eine Rechtsänderung:

Seit dem 1. Dezember 2013 wird der subsidiäre Schutz nicht mehr im Aufenthaltsgesetz, sondern in § 4 des Asylverfahrensgesetzes geregelt (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28. August 2013, BGBl. I S. 3474). Die Zuerkennung subsidiären Schutzes nach § 4 AsylVfG und die Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 AufenthG werden gleichwohl erst beginnend mit der Statistik für den Monat Januar 2014 getrennt ausgewiesen, um eine Vergleichbarkeit innerhalb der Kalenderjahre zu wahren.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.


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Datum: 13.12.2014 - 16:15 Uhr
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