Spahn/Maag: Auch künftig die beste medizinische Versorgung für alle sichern
ID: 1151321
GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes
Eine gute und effiziente ärztliche Versorgung muss auch in Zukunft
in allen Regionen Deutschlands gesichert sein. Zum heute vom
Bundeskabinett verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
erklären der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und die Berichterstatterin
für ärztliche Versorgung, Karin Maag:
"Mit dem Gesetz werden wir die ärztliche Versorgung nachhaltig
stärken. In einigen Regionen Deutschlands fehlen schon heute
Hausärzte. Deshalb werden wir die Rahmenbedingungen für Ärzte weiter
verbessern. Dazu zählen der Abbau von Bürokratie, die Stärkung der
Weiterbildungsmöglichkeiten und die bessere Vergütung. Wo es
Unterversorgung gibt, werden wir medizinische Versorgungszentren in
kommunaler Hand ermöglichen und die Krankenhäuser in die ambulante
Versorgung einbinden. Wer Unterversorgung bekämpfen will, muss auch
die Überversorgung regeln. Deshalb gehen die Maßnahmen im
Versorgungsstärkungsgesetz nur Hand in Hand. Zukünftig werden
Arztsitze, die für die Versorgung der Patienten nicht notwendig sind,
nicht mehr nachbesetzt. Allerdings auch erst dann, wenn die
Kassenärztlichen Vereinigungen der Schließung ausdrücklich zustimmen.
Die bisher bestehenden Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung
werden vollständig durch regionale Vereinbarungen ersetzt. Das wird
insbesondere den Fachärzten zu Gute kommen, die in der Vergangenheit
mit Regressforderungen konfrontiert waren. Das kann jetzt von den
Verantwortlichen vor Ort passgenauer geregelt werden. Dabei bleiben
die bewährten Regelungen "Beratung vor Regress" und die sogenannten
Praxisbesonderheiten weiter bestehen.
Um unnötige Operationen zu vermeiden, stärken wir bei bestimmten
planbaren medizinischen Eingriffen im Krankenhaus den Anspruch auf
eine Zweitmeinung. Wer aus dem Krankenhaus entlassen wird, kann
demnächst auch von dort ein Rezept für Medikamente oder eine
Krankschreibung bekommen. Das war bisher nicht möglich, denn es
musste ein niedergelassener Arzt aufgesucht werden. Wir ermöglichen
mehr strukturierte Behandlungsprogrammen für Menschen mit
Rückenleiden oder Depressionen. Außerdem stellen wir 300 Millionen
Euro pro Jahr für einen Innovationsfonds bereit, der neue
Versorgungsformen fördert. Wir fördern die Wahlfreiheit für die
Versicherten, indem wir den Krankenkassen bessere Möglichkeiten als
bisher geben, für ihre Patientinnen und Patienten besondere
Versorgungsmodelle, sogenannte Selektivverträge, anzubieten. Kürzere
Wartezeiten für einen Facharzttermin - das ist uns ein weiteres
Anliegen im neuen Versorgungsgesetz. Meistens geht die Terminvergabe
schnell, aber manchmal müssen die Versicherten viel Geduld
aufbringen. Wenn es aus medizinischer Sicht eilt und der Wunscharzt
keinen schnellen Termin anbieten kann, muss der Versicherte bisher
andere Fachärzte selbst kontaktieren. Diese Mühe nehmen wir den
Patientinnen und Patienten jetzt ab. Wer zukünftig eine Überweisung
zum Facharzt hat, kann sich an eine Servicestelle wenden, die ihm
einen Termin innerhalb von vier Wochen vermittelt. Kann die
Servicestelle keinen Facharzttermin anbieten, muss sie einen
ambulanten Behandlungstermin im Krankenhaus ermöglichen. Das hilft
den Versicherten und die Verantwortung bleibt in der Hand der
Ärzteschaft."
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Datum: 17.12.2014 - 11:04 Uhr
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