Brinkhaus: Bundesverfassungsgericht bestätigt im Grundsatz die erbschaftsteuerlichen Regelungen fü

Brinkhaus: Bundesverfassungsgericht bestätigt im Grundsatz die erbschaftsteuerlichen Regelungen für Betriebsvermögen

ID: 1151432
(ots) - Nur einzelne Aspekte sind neu zu regeln

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch entschieden,
dass der Gesetzgeber die erbschaftsteuerlichen Regelungen für
Betriebsvermögen bis zum 30. Juni 2016 zu überarbeiten hat. Dazu
erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus:

"Wir sehen uns grundsätzlich in unserem Kurs bestätigt: Besondere
Regelungen im Erbschaftsteuerrecht für Betriebsvermögen sind
gerechtfertigt. Dies dient auch dem Erhalt von Arbeitsplätzen in den
Betrieben und Unternehmen. Betriebsvermögen ist kein liquides
Vermögen, sondern in Form von Wirtschaftsgütern gebunden.

Auch für die Zukunft halten wir daher daran fest: Unsere
einzigartige Unternehmensstruktur in Deutschland mit den vielen
mittelständisch, meist familiengeführten Betrieben muss erhalten
bleiben. Von einer Zerschlagung der Betriebe würden nur Hedge-Fonds
und Kapitalbeteiligungsgesellschaften profitieren.

Als Hausaufgabe hat das Gericht uns mitgegeben, die bestehenden
Regelungen zielgenauer auszugestalten. Das ist nachvollziehbar, wird
aber das Erbschaftsteuerrecht nicht gerade einfacher machen.

Wir werden jetzt zügig in die Gespräche mit unserem
Koalitionspartner, dem Bundesministerium der Finanzen sowie den
Ländern gehen. Wir haben zwar eineinhalb Jahre Frist zur
Überarbeitung bekommen, sollten diese Frist aber nicht bis zum
letzten Tag ausreizen. Für den unternehmerischen Mittelstand ist
rasche Planungs- und Rechtssicherheit wichtig."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  AOK: Reformvorhaben erst auf halber Strecke Mißfelder: Streichung der Hamas von der Terrorliste ist politisch falsch
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.12.2014 - 12:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1151432
Anzahl Zeichen: 1947

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 111 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Brinkhaus: Bundesverfassungsgericht bestätigt im Grundsatz die erbschaftsteuerlichen Regelungen für Betriebsvermögen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU - Bundestagsfraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Weisgerber/Klein: Solidarität mit Lahav Shani ...

Ausladung des Chefdirigenten ist unglaublicher Vorgang Das Flanders Festival Ghent hat den jüdischen Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker, Lahav Shani, ausgeladen, weil er sich nicht eindeutig von der Politik Israel distanziert habe. Dazu e ...

Lips: Europa muss sein Schicksal selbst in die Hand nehmen ...

Europäische Verteidigungsunion voranbringen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit stärken EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am heutigen Mittwoch zum ersten Mal in ihrer zweiten Amtszeit eine Rede zur Lage der Europäischen Union ...

Alle Meldungen von CDU/CSU - Bundestagsfraktion


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z