Weinberg: Ehe wird bei künstlicher Befruchtung zu Recht privilegiert

Weinberg: Ehe wird bei künstlicher Befruchtung zu Recht privilegiert

ID: 1152571
(ots) - Wohl des Kindes steht im Vordergrund

Am heutigen Donnerstag debattiert der Bundestag darüber, ob auch
unverheirateten und lesbischen Paaren die Finanzierung von
künstlicher Befruchtung über die gesetzliche Krankenkasse sowie die
Inanspruchnahme von Fremdsamenspenden offen stehen sollte. Dazu
erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Bei der Debatte um die Ausweitung des Kreises der
Anspruchsberechtigten auf Kofinanzierung der künstlichen Befruchtung
darf eines nicht verloren gehen: Der Blick auf die Bedürfnisse des
Kindes. Grundsätzlich steht sein Wohl im Fokus und nicht die
Erfüllung eines individuellen Kindeswunsches. Es gibt keinen Anspruch
auf Elternschaft - auch dann nicht, wenn der unerfüllte Wunsch Leid
und Trauer auslöst. Wir müssen uns von dem Gedanken lösen, dass alles
im Leben machbar ist.

Der gesetzliche Anspruch auf Bezahlung einer künstlichen
Befruchtung ist zu Recht auf miteinander verheiratete Paare begrenzt.
Nur in der Ehe existiert die gesetzliche Verpflichtung zur
Verantwortungsübernahme. Sie ist die einzige Form, die Paaren einen
Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt, Versorgungsausgleich und auf
Erbschaft garantiert. Von dieser ökonomischen Sicherheit für beide
Partner profitieren mittelbar auch die Kinder.

Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgerichts haben
argumentiert, dass es im Interesse von Kindern sei, in einer stabilen
Partnerschaft aufzuwachsen. Mit dem Institut der Ehe schützt und
fördert der Staat die rechtliche Verbindlichkeit einer Partnerschaft.
Dieser verfassungsrechtlich garantierte Schutzgedanke rechtfertigt
die besonderen Privilegien, die Verheirateten zustehen.

Ebenso ist eine Fremdsamenspende bei IVF - für hetero- wie
homosexuelle Paare -als Kassenleistung abzulehnen. Die


Adoptionsforschung zeigt, dass eine Fremdsamenspende häufig mit
erheblichen Problemen behaftet ist. So ist das Recht auf Kenntnis der
eigenen Abstammung bei Samenspenden nicht ausreichend gesichert. Das
Wohl des Kindes verlangt aber nach dieser Kenntnis.

In der gesamten Diskussion um künstliche Befruchtung dürfen die
Risiken und emotionalen Folgewirkungen nicht verloren gehen: Denn die
Methoden der künstlichen Befruchtung können angesichts ihrer
Erfolgswahrscheinlichkeiten von ca. einem Achtel und den Risiken für
Frau und Kind kein Allheilmittel sein."



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Datum: 18.12.2014 - 16:01 Uhr
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