NABU:Gutachten offenbart Verstöße bei Genehmigung von Offshore-Windparks
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NABU:Gutachten offenbart Verstöße bei Genehmigung von Offshore-Windparks
Berlin - Nach einem vom NABU veröffentlichten Rechtsgutachten gab es grobe Verstöße bei der Genehmigung mehrerer Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee. Vorgaben europäischer Umweltgesetze blieben unberücksichtigt, kritische Stellungnahmen der Naturschutzbehörden wurden ignoriert und bestehende Wissenslücken stets pro Windparkbau interpretiert. Der Park "Butendiek" westlich von Sylt fällt dabei besonders negativ auf: Das Baugebiet liegt inmitten zweier Schutzgebiete für Schweinswale und Seevögel. "Der Streit um Butendiek belastet die gesamte Entwicklung der Offshore-Windkraft. Es ist der Sündenfall in einer unzureichenden Gesamtstrategie für Windenergie vom Meer", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Rechtsexperten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen hatten sich im Auftrag des NABU am Beispiel der vier genehmigten Parks "Butendiek, "Dan Tysk", "Amrumbank West" und "Borkum Riffgrund II" mit der Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auseinandergesetzt. Alle Genehmigungsbescheide weisen danach eklatante Versäumnisse in Bezug auf geltendes Naturschutzrecht auf und hätten in der vorliegenden Form nicht erteilt werden dürfen. Fehlende wissenschaftliche Untersuchungen führten stets dazu, dass Beeinträchtigungen der Schutzgebietsziele und die Gefährdung und Störung streng geschützter Arten ausgeschlossen wurden. Nach Meinung der Juristen steht das im Widerspruch zur EU-Vogelschutzrichtlinie und Fauna-FloraHabitat (FFH)Richtlinie.
"Butendiek" gehörte zu den ersten Projekten, die in der deutschen Nordsee entwickelt wurden. Schon 2002 wollte der NABU den Bau des Parks verhindern, scheiterte aber, da das damalige Bundesnaturschutzgesetz die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden in der Ausschließlichen Wirtschaftzone (AWZ) nicht zuließ. Das hat sich heute geändert. "Der Park liegt im wichtigsten Lebensraum für Schweinswale in der südlichen Nordsee, dem FFH-Gebiet "Sylter Außenriff". Hier werden im späten Frühjahr die Kälber geboren und verbringen ihre ersten Lebensmonate. Jetzt sollen dort Fundamente errichtet werden, deren Rammung so laut ist, dass Schweinswale ihr Gehör verlieren können und von dort vertrieben werden, " so NABU-Meeresexperte Kim Detloff. Aber nicht nur Schweinswale sind bedroht. Auch für die seltenen Stern- und Prachttaucher ist das Gebiet ein wichtiges Rast- und Überwinterungsgebiet. Sie sind sehr störanfällig, meiden Windparks großräumig und verlieren dauerhaft ihren Lebensraum, mitten im EU-Vogelschutzgebiet "Östliche Deutsche Bucht". Das ist für den NABU nicht nur unzumutbar, sondern ein klarer Bruch des EU-Umweltrechts. "Das Rechtsgutachten verpflichtet uns zum Handeln. Wenn solche gravierende Schäden an unserer Natur billigend in Kauf genommen werden, bleibt uns nur der Klageweg", so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller.
Der NABU setzt sich für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende im Stromsektor ein und hält in diesem Rahmen auch einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft für erforderlich. "Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die geplanten Kapazitäten für Windräder auf dem Meer auf 6,5 Gigawatt Leistung bis 2020 reduziert hat. Doch schon jetzt sind allein in der Nordsee 28 Parks mit fast zehn Gigawatt genehmigt. Daher sollte jetzt die Chance genutzt werden, kritische Projekte auf den Prüfstand zu stellen und ein räumliches Gesamtkonzept für den weiteren Ausbau zu entwickeln", forderte Miller.
Für Rückfragen:
Dr. Kim Cornelius Detloff, Leiter Meeresschutz, Telefon 030-284984 1626, Mobil 0152-0920 2205
Carsten Wachholz, Leiter Energie und Klima, Telefon 030-284984-1617, Mobil 0172-4179727
Im Internet zu finden unter www.nabu.de/offshore-rechtsgutachten
PresseKontakt / Agentur:
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Datum: 19.12.2014 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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