Kriminalitätsbekämpfung
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Kriminalitätsbekämpfung
Innenminister Joachim Herrmann: "In Bayern wird bei der Kriminalitätsbekämpfung mit modernsten Ermittlungsmethoden gearbeitet - In den letzten fünf Jahren 40 ungeklärte Altfälle schwerster Kriminalität aufgeklärt"
Innenminister Joachim Herrmann: "Straftäter können in Bayern ihr Leben lang nicht vor polizeilicher Verfolgung sicher sein. Es wird kein offener Fall schwerster Kriminalität zu den Akten gelegt. Wir entwickeln die Kriminaltechnik bei der Spurensicherung, -auswertung und ?analyse ständig weiter und legen höchsten Wert auf Qualität. So konnten allein in den letzten fünf Jahren bei der regelmäßigen Überprüfung ungeklärter Kriminalfälle 40 schwerste Straftaten von den Spezialisten der Kriminalpolizei aufgeklärt werden."
Seit zwölf Jahren setzt Bayern konsequent auf die DNA-Analyse bei der Aufklärung schwerer Straftaten und ist damit äußerst erfolgreich: "Seither konnten wir in über 7.000 Fällen Tatortspuren einer Person zuordnen und damit Straftaten aufklären. Von den bundesweit gespeicherten 810.000 Datensätzen stammt allein ein Fünftel aus Bayern. Auch hier nimmt Bayern den Spitzenplatz ein", so Herrmann. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 zur Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten im Bereich der DNA seien in Bayern personell und bei der technischen Ausstattung Schwerpunkte gesetzt worden: "Mit enormem personellen und technischen Aufwand haben wir über 140.000 verurteilte Straftäter nach einheitlichen Kriterien auf die Zulässigkeit einer nachträglichen Entnahme von DNA-Material überprüft. Mehr als 12.000 dieser Personen wurden seither erfasst, bei 6.150 weiteren Straftätern war dies nicht mehr erforderlich, da sie in der Zwischenzeit erneut straffällig geworden waren und deren DNA-Material bereits vorhanden war. Dies zeigt die Notwendigkeit einer möglichst frühzeitig ansetzenden Straftaten-Vorsorge. Täter müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie immer Spuren am Tatort zurücklassen. Die moderne Kriminaltechnik und die Verfeinerung von Spurensicherungsmethoden hat die Qualität beim Auffinden dieser Spuren erheblich verbessert", so Herrmann.
Gerade weil die DNA-Analytik ein unverzichtbares Element bei der Aufklärung schwerster Straftaten darstelle, sei die internationale Kooperation unverzichtbar. Herrmann: "Seit Dezember 2006 gleichen beispielsweise Deutschland und Österreich auf der Grundlage des Prümer Vertrages täglich DNA-Daten ab. Diese vorbildliche Zusammenarbeit, die beide Staaten wieder einmal als erste in Europa realisiert haben, hat bisher zu mehr als 2.400 gegenseitigen Treffern geführt. Inzwischen haben alle europäischen Mitgliedstaaten den Prümer Vertrag unterzeichnet und sich verpflichtet, dieses Verfahren europaweit innerhalb der nächsten drei Jahre umzusetzen. Eine Entwicklung, die ich zwar begrüße, aber angesichts der zögerlichen Haltung einiger Länder jedoch noch einmal dringend anmahne. Eine europaweite Vernetzung der DNA-Datenbanken würde einen erheblichen Fortschritt bei der Verbrechensbekämpfung und der Aufklärung schwerster menschenverachtender Straftaten, beispielsweise schwerer Sexualdelikte, bringen."
Herrmann sieht gerade hier zügigen Handlungsbedarf: "Der Schutz der Bevölkerung vor erkannten rückfallgefährdeten Straftätern liegt mir besonders am Herzen und ich mahne seit Monaten an, bestehende Lücken bei der Sicherungsverwahrung zu schließen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Aber trotz hartnäckigen bayerischen Drängens wird Bundesjustizministerin Zypries nicht tätig. Unser Motto lautet: Opferschutz geht vor Täterschutz! Einem Gericht, das die Gefährlichkeit eines Straftäters feststellt, muss es in jedem Verfahrensstadium möglich sein, die Sicherungsverwahrung anzuordnen." Herrmann betonte, dass Bayern den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern seit 2006 in einem bis dato bundesweit einmaligen Projekt ausgebaut habe: "Mit der Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualtäter (HEADS) haben wir bereits zum 1. Oktober 2006 ein eng geknüpftes Netz zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in Bayern aufgebaut. Diese behördenübergreifende Konzeption ist einmalig. In allen Landgerichtsbezirken wurden ''Runde Tische'' eingerichtet, an denen im konkreten Fall Vertreter der Führungsaufsicht, der Bewährungshilfe, der Polizei, der Kreisverwaltungsreferate und der Jugendämter teilnehmen und einzelfallbezogene Überwachungsstrategien entwerfen und abstimmen. Wir setzen auf frühzeitige Information und eine gezielte Ansprache der Gefährder." In der Datenbank HEADS seien bayernweit rund 800 Personen eingestellt. Die Maßnahmen reichen vom frühzeitigen Informationsaustausch über gezielte Gefährderansprachen und einzelfallbezogene Informationen an Dritte bis hin zu längerfristigen Observationen durch Polizeibeamte.
Am Beispiel eines nach 17 Jahren geklärten Falles verwies Herrmann auch auf die Effektivität des Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-Systems (AFIS). In dieser bundesweiten Datei seien Finger- und Handflächenabdrucke von 3,2 Millionen Straftätern gespeichert. Allein das Bayerische Landeskriminalamt habe seit Einführung der Datei rund 12.000 Treffer erzielt. Herrmann: "Aufgrund der technischen Erweiterung in AFIS und der sich daraus ergebenden Möglichkeit, auch Handflächenabdrucke zu suchen, konnte ein Mord, der 1987 an einem 38-jährigen Münchner Geschäftsmann am S-Bahnhof Johanneskirchen begangen wurde, nach 17 Jahren aufgeklärt werden. Das zeigt mir, dass auch Fingerabdruckspuren bei Kriminalfällen kriminalistisch unverändert wichtig sind und ist auch ein Beleg, welche Möglichkeiten eine umfangreiche Datenbank wie AFIS bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen bietet."
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Datum: 03.09.2009 - 19:34 Uhr
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