Gesetzlicher Mindestlohn ab dem 01.01.2015
(WKr) Alle Arbeitgeber sind ab dem 01.01.2015 verpflichtet Ihren Arbeitnehmern einen gesetzlichen Min-destlohn von 8,50 EUR pro Stunde zu bezahlen. Der Mindestlohn gilt nicht nur in fast allen Branchen, son-dern auch in Privathaushalten.
Gibt es für Ihre Branche einen allgemein verbindlichen Mindestlohn, nach dem Tarifvertragsgesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, so ist dieser Mindestlohn zu beachten, dieser kann auch unter 8,50 EUR pro Stunde liegen.
Ab dem 01.01.2015 sind zusätzliche Aufzeichnungspflichten zu beachten. Hierzu zählen:
•alle Minijobber und kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer
•sowie Arbeitnehmer die unter § 2a Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz fallen
Hierfür gelten folgende Regeln:
•die Aufzeichnungen umfassen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
•die Pausenzeiten sind auch zu erfassen
•die Aufzeichnung müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen
•die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren
Ein Formblatt für Ihre Aufzeichnungspflichten können Sie bei mir anfordern.
Unter § 2a Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz fallen folgende Branchen:
•Baugewerbe
•Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
•Personenbeförderungsgewerbe
•Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
•Schaustellergewerbe
•Unternehmen der Forstwirtschaft
•Gebäudereinigungsgewerbe
•bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
•in der Fleischwirtschaft
Subunternehmer
Beschäftigen Sie in Ihrem Unternehmen sogenannte Subunternehmer, so ist zu beachten, dass Sie bei der Beauftragung für deren Einhaltung des Mindestlohns haften. Sie sollten sich von den Subunternehmern bestätigen lassen, dass der Mindestlohn bezahlt wird. Verstößt Ihr Subunternehmer gegen den Mindest-lohn, können Sie als Haftender herangezogen werden.
Die Zollbehörde ist für die Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns zuständig. Bei Verstößen können Sie mit Bußgeldern von bis zu 500.000,00 EUR geahndet werden. Eine weitere Konsequenz gegen den Mindestlohn ist die Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge auf den Mindestlohn (sog. Phantomlohn).
Willi Kreh – Steuerberater, 5. Januar 2015
Aktuelle Steuerinformationen unter www.kreh.de
Blog: www.krehaktiv.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Willi Kreh Strategieberatung
Willi Kreh definiert mit Unternehmern Ziele, Strategien sowie praktische Maßnahmen, um Freiräume zu schaffen und brachliegende Potentiale für zu erschließen. Auf der Basis nachhaltig angelegter Beratung gelingt es so, Stärken und Schwächen im Unternehmen zu identifizieren und durch einen konkreten Aktionsplan zu adressieren. Er unterstützt Unternehmer so kontinuierlich dabei, die richtigen Entscheidungen für ihr Unternehmen zu treffen.
Wie kommen Sie auf Augenhöhe mit Ihrer Bank und erreichen so Ihre Ziele?
- bei anstehenden Basel II Ratings
- in Kreditverhandlungen
- bei der Erstellung von Finanzierungskonzepten
- bei der Nachverhandlung bestehender Verträge mit der Bank
- bei schwierigen und unangenehmen Rückfragen der Bank
Willi Kreh unterstützt Sie als Unternehmer, schnell, dauerhaft und vor allem wirkungsvoll auf Augenhöhe mit Ihrer Bank zu verhandeln.
Steuerberater Willi Kreh
Sie möchten …gut beraten werden, Abgaben vorausschauend planen und natürlich viel einsparen, dabei die Firma voranbringen, bei der Bank gut dastehen und mindestens zweimal im Jahr in die Südsee fahren… Wir begleiten Sie dabei mit unseren Beratungsangeboten.
Spezielle Beratungsangebote für Trainer, Coachs und Berater
2004 wurde in Baden-Württemberg eine zweite Beratungsstelle eröffnet.
Willi Kreh
Steuerberater
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon 06003 91420
Telefax 06003 914222
eMail: krehaktiv(at)kreh.de
http://www.kreh.de
Blog: www.krehaktiv.de
Willi Kreh
Steuerberater
Dieselstraße 12
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon 06003 91420
Telefax 06003 914222
eMail: krehaktiv(at)kreh.de
http://www.kreh.de
Blog: www.krehaktiv.de
Datum: 05.01.2015 - 17:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1156671
Anzahl Zeichen: 2595
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Vermischtes
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.01.2015
Diese Pressemitteilung wurde bisher 646 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gesetzlicher Mindestlohn ab dem 01.01.2015"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Willi Kreh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die zwei Gruppen unterscheiden sich in dem Punkt, dass bei den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art § 33 EStG es keine Höchstbeträge für den Abzug gibt. Allerdings werden hier die Aufwendungen um die sogenannten „zumutbare Eigenbelastung“ gekürzt. Bei § 33a und § 33b EStG is
Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen ...
Buchstabe a Der Buchstabe a des § 4 Nr. 21 UStG beschreibt die Umsatzsteuerfreiheit der Leistung von Schulen. Darunter fallen Leistungen die unmittelbar dem Schuld- und Bildungszweck dienen von privaten Schulen und anderen allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen. Erforderlich ist,
Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer ...
Voraussetzung Die Voraussetzung für die Kleinunternehmerbesteuerung ist, dass der Gesamtumsatz nach vereinnahm-ten Entgelten im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500 EUR betragen hat und im laufenden Ka-lenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR betragen wird. Nicht zum Gesamtums
Weitere Mitteilungen von Willi Kreh
Tipp für 2015: Employer Branding ist strategische Aufgabe von Unternehmen ...
Michael Schütz, Geschäftsführender Gesellschafter der Consus Marketing GmbH, erkennt darin eine sich entwickelnde Bedeutung dieser strategischen Unternehmensaufgabe. „Wir sehen eine stärker werdende Entwicklung, dass das Employer Branding als komplexer Prozess wahrgenommen wird. Dieser betr
Sexualtherapeutin Ann-Marlene Henning zu Gast bei BRIGITTE LIVE / Am 4. März in Hamburg / Vorverkauf ab sofort gestartet ...
Im Rahmen der Gesprächsreihe BRIGITTE LIVE begrüßt BRIGITTE Chefredakteurin Brigitte Huber am 4. März, 20:00 Uhr, Paar- und Sexualtherapeutin Ann-Marlene Henning als Gast im Theatersalon "Die 2te Heimat" (Max-Brauer-Allee 34, 22765 Hamburg). Tickets zum Preis von 15,00 bzw. 12,00 Eu
Interviewangebot: Haiti fünf Jahre nach dem Erdbeben (2. Aussand, neuer Termin) ...
Am 12. Januar 2010 ereignete sich in Haiti ein schweres Erdbeben, bei dem tausende Menschen ihr Leben und ihre Existenz verloren. Nach der Katastrophe leistete die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammena
Reminder: Einladung zur Pressekonferenz von ELTERN + ELTERN FAMILY: "Eltern 2015 - immer mehr unter Druck?" und "Wie geht es unseren Kindern?" ...
Pressekonferenz "Eltern 2015 - immer mehr unter Druck?" und "Wie geht es unseren Kindern?" Vorstellung der repräsentativen Studien von forsa und iconkids & youth im Auftrag der Zeitschriften ELTERN + ELTERN FAMILY Montag, 12. Januar 2015, 11 Uhr im Tagungszentr




