Vergaberecht neu ? was plant die Bundesregierung?
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Mit den vorliegenden Eckpunkten der Bundesregierung zur Reform des Vergaberechts ist klar, wohin die Reise gehen soll.
Bürokratie
Mit der einheitlichen europäischen Eigenerklärung soll die Vorlage umfangreicher Nachweise und Bescheinigungen für Bieter am Beginn des Vergabeprozesses entfallen. Nur die Bieter, die für den Zuschlag in Frage kommen, müssen die Unterlagen vorlegen. Wenn das so umgesetzt wird, entlastet dieses Verfahren die Unternehmen von bürokratischen Lasten.
Korruption
Unternehmen, die durch Korruption oder Wirtschaftskriminalität auffällig geworden sind, von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen, dient auch dem Schutz aller ehrlichen Unternehmen. Eine bundeseinheitliche Regelung würde den öffentlichen Auftraggebern die Überprüfung der Bieter erleichtern. Wichtig ist, dass bei der Lösung der Schutz der Daten betroffener Unternehmen gesichert wird. Bagatellvergehen sollten nicht aufgenommen werden, und es muss den betroffenen Unternehmen eine Perspektive eröffnet werden, die Einträge durch eigenes gutes Verhalten entfernen zu können.
Vielleicht ist es möglich und sinnvoll, im Rahmen der Eigenerklärung eine Alternative zum Korruptionsregister zu finden.
Vergabefremde Kriterien
Soziale und ökologische Aspekte sollen in Zukunft bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mehr Berücksichtigung finden. Dieses Ziel darf kein Einfallstor für vergabefremde Kriterien sein. Hinter diesen vergabefremden Kriterien stehen oft handfeste politische Ziele, die in keinem Zusammenhang zu dem Auftrag stehen, der ausgeschrieben werden soll.
? oder mehr Qualität
Statt auf vergabefremde Kriterien zu setzen, wäre es sinnvoller, die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter zu stärken. Gute Qualität ist nur selten von dem billigsten Anbieter zu erhalten. Bereits heute haben die Entscheider bei der Vergabe Spielraum, eben nicht den billigsten Anbieter auszuwählen.
Mittelstand
Kleine und mittlere Unternehmen sollen in Zukunft bessere Chancen auf öffentliche Aufträge erhalten. Dafür soll der Grundsatz aufrechterhalten werden, große Auftragsvolumina in Lose aufzuteilen. Oft werden nur Unternehmen mit vorgegebenen Mindestumsätzen berücksichtigt. Die Mindestumsätze dienen als Hinweis auf die Leistungsfähigkeit.
Hier soll es in Zukunft Höchstgrenzen geben, um nicht zu viele Unternehmen auszuschließen.
Wettbewerbsverzerrungen
Viele Kommunen sind ? auch gemeinsam mit anderen Kommunen ? mit eigenen kommunalen Unternehmen am Markt tätig. Diese Unternehmen erbringen Leistungen für die eigene Kommune, sie beteiligen sich aber auch an öffentlichen Ausschreibungen anderer Kommunen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Freiräume für die öffentliche Hand zu erhalten. Da-bei besteht das Risiko, über das Ziel hinauszuschießen. Wenn kommunale Unternehmen mit der Privatwirtschaft um öffentliche Aufträge konkurrieren, hat die Privatwirtschaft schlechte Karten, wenn sie mit der Mehrwertsteuer kalkulieren muss. Dass hier bereits an Änderungen des rechtlichen Rahmens zu Gunsten kommunaler Unternehmen gearbeitet wird, macht eine aktuelle Gesetzesinitiative deutlich. Das bayerische Finanzministerium hat bereits einen Regelungsvorschlag vorgelegt, um Leistungen zwischen Kommunen umsatzsteuerfrei zu stellen. Das ist inakzeptabel.
Fazit
Das Vergaberecht ist der Rahmen für das Miteinander von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Ob die anstehende Reform erfolgreich sein wird, zeigt direkt im Anschluss der Test in der Praxis.
Zum Text auf der BDWi-Website: http://www.bdwi-online.de/schwerpunkt/zur-kenntnis/in-der-debatte/article/vergaberecht-neu-was-plant-die-bundesregierung/
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Datum: 08.01.2015 - 18:30 Uhr
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