Testament für digitale Daten: Verwaltung von persönlichen Zugangsdaten
Inhouse-Veranstaltung in Paderborn, mit Edgar Künsting von der Künsting AG ein unabhängiges, verbraucherorientiertes und modernes Finanzdienstleister Unternehmen.
Digitale Zugangsdaten: Wie schützen und vererben?
„Die Verwaltung einer Vielzahl von Zugangsdaten wird immer komplizierter und verlangt nach ständiger Aktualisierung. Im Laufe der Zeit sind besondere Dienste entstanden, bei welchen Zugangsdaten für den Todesfall hinterlegt werden können“, so Edgar Künsting in der Diskussionsrunde zum Handling. Die Erben können sich selbst einloggen und alles Nötige veranlassen. Allerdings besteht die Gefahr, dass mit einem solchen Vorgehen Persönlichkeits- oder Vermögensrechte verletzt werden.
Unternehmer Edgar Künsting erläutert hierzu, dass unterschiedliche Unternehmen wie beispielsweise SecureSafe einen Passwort-Manager anbietet. Dort können vertrauliche Daten sowie Zugangsdaten kostenlos gespeichert und wieder abgerufen werden. Diese Daten können auch «vererbt» werden. Der Kunde erhält einen Aktivierungs-Code, welchen er einem Begünstigten übergeben kann. Mit diesem Code kann der Begünstigte ein Aktivierungsverfahren auslösen. Dieses Verfahren kann nicht nur im Todesfall, sondern auch bei Handlungsunfähigkeit angewandt werden.
Ein weiterer Anbieter bietet die Hinterlegung von Passwörtern, Informationen und Dokumenten an. Eine vorgegebene Ordnerstruktur sowie Formulare, Vorlagen und eine Checkliste für den Not- und Todesfall werden auch angeboten.
In der Diskussion im Hause der Künsting AG wird die Skepsis vor solchen Diensten bestätigt, die auch in der großen Öffentlichkeit noch groß ist. Die Bitkom empfiehlt hierzu, solche Dienste genau zu prüfen und im Zweifel die Daten besser einem Notar anzuvertrauen.
Willensvollstrecker einsetzen – Streit Vermeidung
Im Normalfall möchte der Erblasser auf keine Fall Streit und Hickhack produzieren, deshalb ist die Überlegung eines Willensvollstreckers in manchen Fällen ein guter Rat. Statt Angehörigen oder Erben kann man Daten auch einem Willensvollstrecker übergeben, führt Edgar Künsting seine Erfahrungen weiter aus. Damit kann man möglicherweise einen Streit unter den Erben verhindern. Eine Art digitale Willensvollstreckung wird von verschiedenen Diensten übernommen, welche Kooperationen mit großen Internet-Anbietern pflegen und auf diese Weise die Wünsche des Erblassers bezüglich seiner digitalen Daten umsetzen können. Es besteht auch die Möglichkeit, dass für die Willensvollstreckung eine Vertrauensperson des Erblassers eingesetzt werden kann.
Kosten und Aufwand der digitalen Datenverwaltung
Die Einstiegsangebote werden von verschiedenen Dienstleistern gratis angeboten und nach oben gibt es bekanntlich keine Grenzen. Edgar Künsting gibt zu bedenken, dass fachlich kompetente Hilfe und Rat bei diesem Thema unbedingt eingeholt und die Angebote genauestens unter die Lupe genommen werden sollten.
V.i.S.d.P.:
Edgar Künsting
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Seit 1996 ist die Künsting AG - Geldanlage, Finanzierung, Versicherung - erfolgreich am Markt tätig. Edgar Künsting, Gründer und Vorstand der Künsting AG ist seit 1991 in der Finanzdienstleistungsbranche tätig. Die Künsting AG mit Hauptsitz in Paderborn und weiteren Niederlassungen vertreten die Belange und Interessen ihrer Kunden im Großraum Ostwestfalen-Lippe. Die Künsting AG steht für Qualität – Vertrauen – Konstanz und Leistungsbereitschaft. Weitere Informationen unter www.kuensting-ag.de
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Datum: 10.01.2015 - 16:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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