Bauwirtschaft: Aufzeichnungspflicht zum Mindestlohn sofort korrigieren - Auf Einführung eines Korru

Bauwirtschaft: Aufzeichnungspflicht zum Mindestlohn sofort korrigieren - Auf Einführung eines Korruptionsregisters verzichten - Rahmenbedingungen für Ressourcen- und Umweltschutz praxisnah gestalten

ID: 1159875
(ots) - "Es ist geradezu absurd eine Verdienstgrenze von
2.958 Euro anzusetzen. Selbst wenn man von einer regelmäßigen 60
Stunden-Woche ausgeht - das wäre bereits Ausbeutung, kommt man nur
auf einen Monatslohn von etwas über 2.200 Euro. Dieses Gehalt hätte
als Obergrenze ausgereicht." Mit diesen Worten kritisierten die
Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof.
Thomas Bauer, und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbes,
Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein die Aufzeichnungspflicht zum
gesetzlichen Mindestlohn.

Und weiter: "Die wirtschaftserfahrene Arbeitsministerin Nahles
selbst hatte zuerst sogar noch 4.500 Euro als Obergrenze
vorgeschlagen. Am besten wäre es natürlich gewesen, wenn man gleich
6.324 Euro angesetzt hätte. Denn das würde man verdienen, wenn man 24
Stunden am Tag bei 31 Tagen pro Monat arbeitet - und den Mindestlohn
dafür bekommt."

Anlässlich der gemeinsamen Jahresauftaktpressekonferenz forderten
sie eine sofortige Korrektur dieser Regelung. "Man hat sich hier von
den Gewerkschaften total aufs Glatteis führen lassen. In Wahrheit ist
die Regelung ein Überstundenzuschlagsdurchsetzungsgesetz. Das hätte
man aber korrekterweise auch so sagen müssen, dass hier ein weiteres
Thema der Koalition von hinten auf die Abarbeitungsliste kam." So
Loewenstein.

Hinsichtlich der Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zur
Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Bauaufträge in nationales
Recht, begrüßen die beiden Bauspitzenverbände grundsätzlich die vom
Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte. "Kritisch bewerten wir
dagegen die Überlegungen zur Einführung eines sog.
Korruptionsregisters. Bei der Prüfung dieses Vorschlags muss auf
jeden Fall berücksichtigt werden, dass das Bundeszentral- und das
Gewerbezentralregister bereits alle notwendigen Informationen


enthalten, die notwendig sind, um "Korruption" wirksam bekämpfen zu
können. Darüber hinaus besteht über die sog. "Präqualifikation"
bereits eine offizielle elektronische Liste geeigneter deutscher
Bauunternehmen." Erklärte Bauer die Position der deutschen
Bauwirtschaft.

Im Hinblick auf die wichtigen Themen Ressourcen- und Umweltschutz
forderten die beiden Präsidenten praxisorientierte Rahmenbedingungen.
Dazu gehören: harmonisierte Bewertungsgrundlagen für die Verwertung
und Beseitigung mineralischer Abfälle im Rahmen einer neu
konzipierten Mantelverordnung, die Sicherstellung des Bauens im
Grundwasser mit bewährten und genormten Baustoffen und Bauprodukten
und die Anerkennung des Deponiebedarfs, um einen geordneten Umgang
mit nicht verwertbaren mineralischen Abfällen sicherzustellen.

Abschließend forderte Bauer die Bundesregierung auf, "nach einem
Jahr wirtschaftsbelastender Politik die Anliegen der deutschen Volks-
und Bauwirtschaft ernster zu nehmen und in den Fokus zu rücken. Wir
brauchen eine Bundesregierung, die nicht nur ihre sozialen Anliegen
umsetzt, sondern auch wirtschaftspolitisch auf Kurs kommt."



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

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Datum: 14.01.2015 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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