Gute Arbeit braucht einen guten Arbeitnehmerdatenschutz
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Gute Arbeit braucht einen guten Arbeitnehmerdatenschutz
Zahlreiche Uebergriffe der vergangenen Jahre wie beispielsweise bei Lidl, in der Fleischindustrie, bei der Bahn oder der Telekom haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Beschaeftigtendatenschutzgesetz benoetigen. Die Rechte der Beschaeftigten muessen gesichert, bislang verstreute Vorschriften gebuendelt und ergaenzt werden. Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer soll von seinem Arbeitgeber ausgespaeht und bespitzelt werden.
Heute ist daher ein wichtiger Tag fuer alle Arbeitnehmer. Es ist gut, dass Bundesarbeitsminister Olaf Scholz mit der Vorlage eines Diskussionsentwurfes zum Arbeitnehmerdatenschutz in die Offensive gegangen ist. Das ist eine gute Grundlage fuer die kommende Legislaturperiode. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land koennen mit ihrer Wahl entscheiden, ob dieser Entwurf nach dem 27. September 2009 Gesetzeskraft erlangt.
Was wird geregelt: Der vorgelegte Entwurf sieht erstmalig Regelungen zum Umgang mit Techniken wie Video, Internet und biometrischen Daten vor. Es wird klar geregelt, was der Arbeitgeber darf, was nicht und wie dies kontrolliert wird - Wildwest bei der Mitarbeiterueberwachung wird ein Riegel vorgeschoben. Weiter soll es kuenftig einen eigenstaendiger Datenschutzbeauftragter in den Betrieben geben. Die Bestellung und Abberufung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten soll durch den Betriebsrat oder Personalrat mitbestimmungspflichtig sein. Es ist gut, dass Sanktionen bei Verstoss gegen Datenschutzbestimmungen in den Entwurf durch entsprechende Buss- und Strafgeldregelungen aufgenommen wurden. Verstoesse gegen gesetzliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt und muessen deshalb staerker geahndet werden.
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Datum: 04.09.2009 - 22:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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