Bundesarbeitsgericht (BAG) zu Arbeitnehmerkritik im Internet
In seinem Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 505/13 äußerte sich das BAG zu Arbeitnehmerkritik im Internet.
Wir führen Sie sicher durch das Labyrinth der Rechtsgebiete.(firmenpresse) - Ein Arbeitnehmer, der für den Wahlvorstand eines bei seinem Arbeitgeber neu zu gründenden Betriebsrats kandidierte, äußerte sich in einem von der Gewerkschaft ver.di produzierten Video über angeblich bei seinem Arbeitgeber bestehende "Probleme". So fehlten an einzelnen Maschinen Sicherheitsvorkehrungen und man könne fast behaupten, keine Maschine sei zu 100% ausgerüstet. Das Problem, so der Arbeitnehmer weiter, sei, dass keine Fachkräfte vorhanden seien und die Maschinen nicht zu 100 % beherrscht werden. Dieses Video wurde auf Youtube veröffentlicht. Der Kläger verbreitete es außerdem über Facebook. Dies nahm der Arbeitgeber zum Anlass, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. .
Das BAG hält die fristlose Kündigung für unwirksam (Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 505/13). Es ist der Ansicht, aus dem Video gehe deutlich hervor, dass der auf Fortführung des Arbeitsverhältnisses klagende Arbeitnehmer nicht etwa behaupten wollte, der beklagte Arbeitgeber beschäftige überwiegend ungelernte Kräfte. Vielmehr wollte der Kläger aus Sicht des BAG lediglich betonen, dass die Bildung eines Betriebsrats in dem Betrieb des Arbeitgebers sinnvoll sei. Die Vorinstanzen waren hingegen davon ausgegangen, der Arbeitnehmer hätte eine unsachliche Kritik äußern wollen.
Die Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor. Schon jetzt kann allerdings festgehalten werden, dass das BAG auch bei im Internet verbreiteten Äußerungen von Arbeitnehmern über ihren Arbeitgeber eine sachliche Kritik für nicht kündigungsrelevant hält. Dies gilt offenbar trotz der möglicherweise hohen und mitunter schwer zu kontrollierenden Verbreitung von Veröffentlichungen im Internet. Die Abgrenzung von erlaubter zu unerlaubter Kritik ist einzelfallabhängig, Schmähkritik, Beleidigungen o.ä. sind generell unzulässig.
Eine weitere Pressemitteilung zum Thema Arbeitsrecht finden Sie hier.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Advovox berät schwerpunktmäßig kleine und mittelständische Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Die Betreuung unserer Mandanten, die sich stets an deren wirtschaftlichen Interessen orientiert, erfolgt wahlweise im Rahmen einzelfallbezogener Beratung oder im Rahmen von Dauerberatungsvereinbarungen. Eine frühzeitige Einbindung in unternehmerische Entscheidungsprozesse schafft dabei für unsere Mandanten nicht nur Rechtssicherheit, sondern beugt vielfach auch kostenintensiven Folgestreitigkeiten mit Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat vor.
Wir vertreten weiterhin bundesweit vor allen Arbeitsgerichten sowie bei Verfahren von Schlichtungsstellen und Einigungsstellen.
Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer haben hohen Beratungsbedarf, wenn es um das Arbeitsverhältnis geht. Häufig sind die gegenseitigen, im Arbeitsvertrag formulierten Rechte und Pflichten nicht genau zu ersehen. Oft ist auch die Rechtmäßigkeit bestimmter vom Arbeitgeber getroffener Maßnahmen streitig (z.B. Abmahnung, Kündigung, Umsetzung etc.). Hier sorgt der rechtzeitige Gang zum Rechtsanwalt für Klarheit und Kostenminimierung.
Advovox steht Arbeitnehmern bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Wahrnehmung ihrer Rechte zur Seite.
Auch der Betriebsrat hat die Erfüllung seiner Aufgaben an gesetzlichen Vorgaben auszurichten. Ein Betriebsrat besteht in der Regel aus juristischen Laien, die sich mit der ordnungsgemäßen Umsetzung rechtlicher Vorgaben verständlicher Weise oft schwer tun. Fortbildungen können hier oft nur begrenzt Abhilfe leisten. Unklarheiten über die eigenen Handlungsspielräume stellen allerdings eine Schwächung der Position des Betriebsrates dar, die sich dieser regelmäßig nicht leisten kann. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung ist daher auch für Betriebsräte unerlässlich.
Advovox berät und betreut Betriebsräte bei der Erledigung des Tagesgeschäftes und übernimmt deren Vertretung in allen Verfahren vor Gericht und/oder der Einigungsstelle.
Ihr Ansprechpartner bei Advovox:
Niels Ole Behder
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Landsberger Allee 117a, 10407 Berlin
Datum: 14.01.2015 - 13:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1159999
Anzahl Zeichen: 2331
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sven Krüger
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 22 48 75 28
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 498 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesarbeitsgericht (BAG) zu Arbeitnehmerkritik im Internet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die beklagte Betreiberin einer Drogeriemärktekette warb in ihren Filialen damit, dass Kunden 10%-Rabatt-Coupons von Mitbewerbern vorlegen und einen entsprechenden Rabatt auf ihren Einkauf erhalten konnten. Die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hielt dieses Verhalten für w
AG München: Passagier kann bei "Low-Cost-Flug" nicht mit kostenfreier Gepäckbeförderung rechnen ...
Der Kläger hatte bei der beklagten Betreiberin eines Flugbuchungsportals zwei Flugtickets für jeweils einen Hin- und einen Rückflug von Berlin nach Tel Aviv gebucht. Nach den Flug- und Gepäckbestimmungen beinhaltete der gebuchte Tarif lediglich die kostenfreie Mitnahme von je einem Handgepäckst
BGH: ebay-Verkäufer muss bei Preismanipulationen Schadensersatz leisten ...
Der Beklagte hatte einen PKW auf ebay zu einem Startpreis von 1 ? zum Verkauf angeboten. Der Kläger gab ein Gebot von 1,50 ? ab. Mit diesem Gebot war er so lange Höchstbietender, bis er vom Beklagten, welcher über ein zweites Benutzerkonto Eigengebote abgab, überboten wurde. Bei Auktionsschluss
Weitere Mitteilungen von ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH
Nordcapital MS E.R. Bremerhaven wohl insolvent ...
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus: Bereits in der Vergangenheit lief es für den Schiffsfonds nicht gut. Im Jahr 2010, als der Fonds saniert werden musste, und im Jahr 2011, als für das Jahr 2012 ein negatives Betriebsergebnis vorausgesagt wu
Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht erzielen wiederum Prozesserfolg ...
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im
Arbeitstagung Vollstreckungsrecht ? Aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Praxisfragen ...
Bereits zum fünften Mal veranstaltet das Kommunale Bildungswerk e.V. gemeinsam mit dem Institut für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e.V. an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht die Arbeitstagung Vollstreckungsrecht. Am 12. und 13. März werden dazu in Be
Erfolgreiche Kanzlei im Arzthaftungsrecht Ciper & Coll. informiert über Schmerzensgeld in den USA: ...
Schmerzensgeld in den USA: Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu




