Hendricks und Apel: In zentralen Punkten einig!
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Hendricks und Apel: In zentralen Punkten einig!
Bei dem Gespräch zwischen Barbara Hendricks und Wolfgang Apel konnten vorübergehende Irritationen ausgeräumt werden. Beide erklärten nach dem Gespräch, dass man sich inhaltlich in zentralen Punkten einig sei.
"Eine wichtige Botschaft ist, dass die SPD den Tierschutz zukünftig klar dem Verbraucherschutz zuordnet. Vor dem Hintergrund der Interessenkollision, die gegeben ist, wenn allein das Agrarressorts zuständig ist, ist das eine wichtige Klarstellung", so Apel.
Wolfgang Apel begrüßte die klare Aussage von Barbara Hendricks, die SPD werde im Rahmen ihrer Regierungsbeteiligung in der nächsten Legislaturperiode dafür sorgen, dass dem in Artikel 20a des Grundgesetzes verankerten staatlichen Schutzauftrag für Tiere verstärkt Geltung verschafft werde.
Hendricks äußert dazu: "Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns, auch gegen alle Widerstände in der Union, dafür eingesetzt, dass der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen wird. Damit ist der Tierschutz ein Staatsziel und darf kein zahnloser Tiger sein". Konkret heißt das:
- Die SPD will ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen.
- Die zurzeit schwierige finanzielle Lage vor allem der Tierheime in Deutschland muss verbessert werden. Hierzu soll ein Runder Tisch mit allen Beteiligten ? Bund, Länder, Kommunen und Tierschutzverbänden als Träger der Tierheime ? initiiert werden.
- Die SPD strebt die Einführung eines Tierschutzlabels für Produkte an, die nach speziellen Tierschutzkriterien produziert wurden.
- Ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration muss spätestens im Jahr 2012 kommen.
- Die Bedingungen von Haltung und Transport landwirtschaftlicher Nutztiere müssen tiergerechter ausgestaltet werden.
- Die Forschung zu Alternativen zu Tierversuchen ist im europäischen Vergleich in Deutschland bereits auf hohem Niveau, soll aber dennoch intensiviert werden.
- Die SPD will die Schaffung eines Heimtiergesetzes. In diesem sollen detaillierte Regelungen von Zucht, Ausbildung, Haltung (wie in der bereits bestehenden Verordnung zur Hundehaltung) sowie zum Handel von Heimtieren festgelegt werden. Auch eine obligatorische Kennzeichnung von Tieren, speziell von Hunden, mittels Computerchip, damit beispielsweise Fundtiere besser zugeordnet werden können, sollte Teil dieses Gesetzes sein.
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Datum: 05.09.2009 - 00:48 Uhr
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