Winkelmeier-Becker/Luczak: Rentenversicherung darf Befreiungen für Syndikusanwälte nicht widerrufen
ID: 1160147
Im Nachgang zum Urteil des Bundesozialgerichts (BSG) zu
Syndikusanwälten hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ihre
Befreiungspraxis zum 1. Januar angepasst. Der Bundesjustizminister
hat zwischenzeitlich auf das Urteil mit Eckpunkten für eine
Gesetzesänderung reagiert. Dazu erklären die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Jan-Marco
Luczak:
"Bundesjustizminister Maas hat endlich seine bereits im Oktober
angekündigten Eckpunkte für eine Änderung der
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vorgelegt. Danach sollen
Syndikusanwälte vollwertige Mitglieder der Rechtsanwaltschaft sein
und auch in der berufsständischen Altersversorgung für Anwälte
bleiben können. Diese Eckpunkte des Ministers gehen in die richtige
Richtung. Wir fordern daher ihre rasche gesetzgeberische Umsetzung,
damit in Reaktion auf das BSG-Urteil die Syndikusanwälte schnell
wieder Rechtssicherheit erhalten.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) sollte daher bis zur
Klärung der Gesetzeslage keine bereits erteilten Befreiungen von der
gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte
widerrufen. Laufende Verfahren sollten ruhend gestellt werden."
Hintergrund:
Zum 1. Januar 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
ihre Befreiungspraxis dem Urteil des Bundessozialgerichts angepasst
und damit begonnen, bestehende Befreiungen zu widerrufen. Damit sind
für tausende Syndikusanwälte bereits Tatsachen geschaffen worden, die
nach einer Änderung der BRAO mühsam rückabgewickelt werden müssen.
Das verlängert den Zustand der Rechtsunsicherheit, da diese Widerrufe
nach alter Rechtslage gegebenenfalls langwierige gerichtliche Klärung
nach sich ziehen. Zudem bedeutet dies einen großen bürokratischen
Aufwand sowohl für die Syndikusanwälte, als auch vor allem für deren
Arbeitgeber und die DRV selbst.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.01.2015 - 16:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1160147
Anzahl Zeichen: 2448
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 180 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Winkelmeier-Becker/Luczak: Rentenversicherung darf Befreiungen für Syndikusanwälte nicht widerrufen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU - Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Technologieoffen, bezahlbar und klimafreundlich: Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz Am heutigen Freitag beschließt der Deutsche Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller und Stephan
Opfer von E-Scooter-Unfällen gestärkt ...
Bessere Absicherung und Schadensersatz Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen (BT-Drs. 21/5871). Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfrakti
Opfer von E-Scooter-Unfällen gestärkt ...
Bessere Absicherung und Schadensersatz Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen (BT-Drs. 21/5871). Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfrakti
Weitere Mitteilungen von CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Gregor Gysi: Erfolg für DIE LINKE - kein Freibrief für die EZB ...
Zur Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof in Bezug auf das OMT-Ankaufprogramm durch die EZB, wogegen u.a. DIE LINKE im Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi: "Schon das Bundesverfa
ZDF mit Sondersendungen zur Mahnwache in Berlin Marktführer ...
Das "ZDF spezial: Gemeinsam gegen den Terror - Mahnwache in Berlin" haben am Dienstag, 13. Januar 2015, im Anschluss an die 19.00-Uhr-"heute"-Sendung 3,40 Millionen Zuschauer gesehen (Marktanteil 12,7 Prozent). Das "heute spezial" um 17.45 Uhr erreichte einen Marktantei
Freispruch und zurück ins Leben? - Der lange Weg des Harry Wörz ...
"betrifft" am 21. Januar um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen Wie findet man in die Normalität zurück, wenn man viereinhalb Jahre lang unschuldig im Gefängnis saß und mehr als zwölf Jahre Strafverfolgung und Gerichtsverfahren ausgesetzt war? In "betrifft: Freispruch und zurück ins
Stickstoff- Strategie mit begrenztem Mehrwert ...
DBV wendet sich gegen pauschale Dämonisierung der Stickstoffdüngung "Zur Verringerung von Stickstoffeinträgen in die Luft, den Boden oder das Wasser existiert bereits eine Vielzahl von Regelungen und Instrumenten auf nationaler und europäischer Ebene. Damit hat eine weitere zusätzlich




