Onlineschnäppchen aus dem Ausland
Dafür interessiert sich unter Umständen auch der Zoll.
Kaffee, Alkohol, Zigaretten, Parfüm
Grundsätzlich dürfen innerhalb des EU-Binnenmarktes Waren frei gehandelt werden. Zölle und Steuern fallen also nicht an. Doch gibt es Ausnahmen. Zu beachten sind insbesondere einige so genannte hochsteuerbare Waren. Das sind Waren, für die neben der Mehrwertsteuer besondere Verbrauchssteuern erhoben werden. Zu diesen hochsteuerbaren Waren zählen vor allem Kaffee, Alkohol, Zigaretten, Parfums und Eau de Toilettes. Während den meisten Menschen bekannt ist, dass auf Alkohol und Zigaretten neben der Mehrwertsteuer eine Verbrauchssteuer erhoben wird, ist die Kaffeesteuer als Verbrauchssteuer relativ unbekannt. Werden jedoch Kaffee oder auch nur kaffeehaltige Produkte, wie Kaffeepads oder, beispielsweise günstig aus den Niederlanden bestellt - dort gibt es keine Kaffeesteuer - muss diese nachträglich gezahlt werden, ansonsten liegt Steuerhinterziehung vor. Wenn auf Internetseiten damit geworben wird, der Versand sei steuerfrei, sind daher oft potentielle Betrüger am Werk. Auch beim Kauf von so genannten EU-Zigaretten ist Vorsicht geboten. Auf keinen Fall sollten bei solchen Transaktionen Vorauszahlungen getätigt werden.
Wie hoch sind die Freigrenzen?
Einfuhrabgaben auf die genannten Produkte fallen aber erst bei einer Sendung mit einem Wert von 22 Euro an. Ausgenommen von der Befreiung ist allerdings Kaffee, so dass bereits für das erste Pfund sämtliche Einfuhrabgaben fällig werden. Höhere Freigrenzen gibt es für Reisemitbringsel, also bei persönlicher Einfuhr zum privaten Gebrauch. Diese gelten aber nicht für den Versand. Die Reisefreigrenzen können unter www.zoll.de eingesehen werden.
Einfuhr aus Drittländern
Während es innerhalb des EU-Binnenmarktes für die Verbraucher wenige relevante zollpflichtige Waren gibt, fallen außerhalb der EU jedoch bei der Einfuhr fast aller Produkte Abgaben an. Für sämtliche Waren, die über das Internet in einem Drittland bestellt und von dort aus nach Deutschland versandt werden, müssen Zölle und eventuell weitere Abgaben entrichtet werden. Allerdings gilt auch hier die Freigrenze von 22 Euro. Es gibt allerdings einen Unterschied bezüglich der Freigrenze zwischen Zöllen und Steuern: Bis zu einem Wert von 22 Euro pro Sendung werden keinerlei Einfuhrabgaben erhoben, Zölle fallen erst ab 150 Euro an. Ab 22 Euro sind daher trotz der Freigrenze die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Sondersteuern zu entrichten. Für alkoholische Erzeugnisse, Parfüm und Eau de Toilette gilt die Zollbefreiung bis 150 Euro nicht.
Wie hoch sind die Zölle?
Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem Warentyp und unterscheidet sich dabei stark. Der Einfuhrzoll für einen DVD-Player liegt beispielsweise bei 13,9 Prozent während der Zoll für einen MP3-Player zwischen zwei und 4,5 Prozent liegt. Für Textilien liegt er bei 12,0 Prozent. Bücher sind zollfrei. Die anfallenden Zölle sind vorher nur schwer zu ermitteln, da ähnliche Geräte verschieden hohen Zöllen unterliegen. Hinzu kommt noch die Einfuhrumsatzsteuer von meist 19,0 Prozent. Genauere Auskünfte erteilt das Zoll-Infocenter unter www.zoll.de.
Markenware und Einfuhrverbote
Äußerste Vorsicht ist geboten, wenn Markenartikel zu auffällig niedrigen Preisen angeboten werden. Dies wird meist daran liegen, dass der Verkäufer entweder nicht über die Lizenz verfügt, das Produkt zu verkaufen, oder es sich schlicht um Fälschungen handelt. Zu beachten sind auch Einfuhrverbote für bestimmte Artikel. Nahrungsergänzungsmittel können unter das deutsche Arzneimittelgesetz fallen und dürfen dann nur auf ärztliche Verordnung über eine Apotheke bezogen werden. Einfuhrverbote bestehen auch für im Ausland frei verkäufliche Waffen oder Feuerwerkskörper bzw. für jugendgefährdende oder verfassungswidrige Schriften (Computerspiele, Bücher, etc). In diesen Fällen kann der Zoll die Produkte beschlagnahmen. Der Beschlagnahme folgt eine zweiwöchige Frist, innerhalb derer der Maßnahme widersprochen werden kann. Wird die Beschlagnahme rechtskräftig, wird die Ware eingezogen und schließlich vernichtet.
Fazit
Abschließend raten die ARAG Experten bei Bestellungen aus dem Ausland immer zur Vorsicht. Es drohen Nachzahlungen, wenn die Waren abgeholt werden sollen. Werden Waren vom Zoll rechtmäßig vernichtet, gibt es auch keine Entschädigung, selbst wenn der Käufer unwissentlich handelte.
Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
Datum: 15.01.2015 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1160303
Anzahl Zeichen: 5146
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Sonstiges
Diese Pressemitteilung wurde bisher 719 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Onlineschnäppchen aus dem Ausland"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wenn der Richter küsst statt urteilt Flirts am Arbeitsplatz können durchaus charmant sein, solange beide freiwillig mitspielen. Doch spätestens bei ungewollten Küssen endet jede Romanze abrupt im Bereich des Strafrechts. Und wer sollte dies besser wissen als ein Jurist? In einem konkreten Fall
Sommerurlaub ohne Stress: Diese Rechte haben Reisende ...
Vor einigen Tagen wurde das „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Was haben Urlauber davon? Tobias Klingelhöfer: Dadurch wird die Abfertigung an vielen Flughäfen stärker digitalisiert. Reisende sollen vermehrt auf automatisierte Che
Shopping im Urlaub: Was gilt beim Zoll? ...
Sind Einkäufe innerhalb der EU problemlos möglich? Wer innerhalb der Europäischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren dürfen laut ARAG Experten grundsätzlich ohne Zollformalitäten mitgebracht werden, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch für
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
CAERUS erhält weitere 350 Mio. Euro für Real Estate Debt Investments ...
- Individualmandate für Whole Loans von zwei großen deutschen institutionellen Investoren - Kapitalzusagen steigen auf 420 Mio. Euro - Finanzierungen in Höhe von insgesamt 188 Mio. Euro bereits ausgezahlt Düsseldorf, 15. Januar 2015 - Die CAERUS Debt Investments AG (http://www.caerus.ag)
Digital erstellte Möbel überzeugen nicht nur Kunden von IKEA ...
Sicher haben Sie bereits davon gehört, dass IKEA einen großen Teil seiner Werbe-Bilder auch virtuell erstellen lässt und die abgebildeten Räumlichkeiten gar nicht mehr wirklich existieren? Im Sommer 2014 verbreitete sich diese Nachricht wie ein Lauffeuer durch die Medien. Dabei überrascht es ni
Der neue Trend im Video Marketing - Nachrichtenvideos ...
Die Firma VideoP Videop - Nachrichtenvideos, Erklärvideos und Pressevideos (http://videop.de) aus München hat ein einzigartiges Konzept entwickelt. Sie können die Pressemitteilung einer Firma als Imagevideo erstellen und dieses anschließend in Social Media-Kanälen sowie im PresseTV verbreiten.
Walter Kohl: Botschafter der Initiative "Stark wie Bambus" und des Soul@Work Kongresses ...
Mit ihrer Initiative "Stark wie Bambus" und dem dazugehörigen Soul@Work Kongress gelingt es der Initiatorin Katharina Maehrlein, das Thema "Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz" in den Mittelpunkt zu rücken und Lösungsstrategien zu erarbeiten. Dass zahlreiche Führungsk




