Zusatzbeitrag - Krankenkassenwechsel wieder interessanter
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Von Juli 2009 bis Ende 2014 zahlten Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des eingeführten Gesundheitsfonds noch einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent. Davon übernahm 7,3 Prozent der Arbeitgeber. Seit 1. Januar 2015 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent. Die Krankenkasse kann jedoch zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz als Zusatzbeitrag erheben, was fast alle Krankenkassen auch durchführten. Die Spanne des Gesamtbeitrags liegt derzeit zwischen 14,6 und 15,9 Prozent.
Mit einem Krankenkassenwechsel können je nach Einkommen schon allein durch den unterschiedlichen Zusatzbeitrag bis zu rund 640 Euro im Jahr gespart werden. Der Krankenkassenwechsel auf Grund des niedrigen Beitragssatzes muss jedoch nicht immer die beste Lösung sein.
„Wenn der Versicherte ein besonderes Versorgungsangebot wie beispielsweise homöopathische Behandlungen wahrnehmen oder ein attraktives Bonusprogramm nutzen möchte, kann es sich lohnen, trotz höheren Zusatzbeitrags bei der bisherigen Krankenkasse zu bleiben oder eine Krankenkasse mit höherem Zusatzbeitrag zu wählen“, weist Siegfried Karle, Präsident der GVI, hin. „Allerdings bieten bereits manche günstige Krankenkassen schon Sonderleistungen an. Daher sollten die Leistungen der Krankenkassen vor einem Krankenkassenwechsel genau verglichen werden“, empfiehlt Siegfried Karle.
Weitere Informationen zum Thema „Krankenkasse, Zusatzbeitrag mit Tipps zum Krankenkassenwechsel“ und einen Online-Vergleichsrechner steht unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 15.01.2015 - 12:15 Uhr
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