Rheinische Post: Früherer Verfassungsgerichtspräsident Papier: "Ein Versammlungsverbot ist keine Dauerlösung"
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Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, mahnt, dass ein
Versammlungsverbot nicht zur "Dauerlösung" werden dürfe. "Ein
Versammlungsverbot wegen aktueller Bedrohungslage, wie dies für
Montagabend für alle Versammlungen in Dresden erlassen worden war,
ist nur ausnahmsweise zulässig", sagte Papier der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). Denn das Verbot
sei nicht gegen die Gefährder oder Störer gerichtet, sondern gegen
diejenigen, die von ihren Grundrechten der Versammlungs- und der
Meinungsfreiheit legaler Weise Gebrauch machen wollten. Der
Verfassungsjurist betonte: "Einen solchen Ausnahmefall würde ich für
das Verbot am Montagabend bejahen, da dort offenbar ein Fall von
schwerer konkreter Bedrohung vorlag, der den Schutz durch die Polizei
unmöglich machte." Gegen ein dauerhaftes Versammlungsverbot hätte er
"schwere Bedenken". Die Verwaltungsgerichte in Deutschland und auch
das Bundesverfassungsgericht hielten das Grundrecht der
Versammlungsfreiheit sehr hoch, betonte Papier. "Die Polizei und die
Sicherheitsbehörden sind nicht dazu da, Versammlungen zu verbieten
oder sie aufzulösen, sondern vielmehr sie zu schützen. "
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Datum: 20.01.2015 - 00:00 Uhr
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