Zollgewerkschaft erwartet von Merkel klares Bekenntnis zum Mindestlohngesetz
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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) appelliert, sich uneingeschränkt
zum Mindestlohngesetz zu bekennen. Merkel war auf den Kurs des
Wirtschaftsflügels der CDU/CSU eingeschwenkt und hatte Änderungen bei
dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetz in Aussicht gestellt.
Die Zollgewerkschaft kritisiert, dass das Gesetz damit nur wenige
Wochen nach seinem Inkrafttreten in unverantwortlicher Weise
aufgeweicht werden könnte. Damit stehen auch Arbeitnehmerrechte auf
dem Spiel, die durch dieses Gesetz in erster Linie geschützt werden
sollen", so Dewes.
Bei einer CDU-Veranstaltung hatte Merkel erklärt, dass eine
dauerhafte bürokratische Belastung für Kleinunternehmen vermieden
werden solle. Teile der Union hatten gefordert, die Grenze für die
Dokumentationspflicht von 2958 Euro Bruttoverdienst monatlich auf
1900 Euro zu senken.
Offenbar sei "Flickschusterei" am Werk gewesen, als
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Entwurf des
Mindestlohngesetzes und die Verordnungen hierzu im Eiltempo
durchgesetzt habe, betont Dewes. Anders sei es nicht zu erklären,
wenn Teile des Gesetzes anschließend wieder in Frage gestellt würden.
Das Anliegen eines garantierten Mindestlohns sei ein Kernstück des
Koalitionsvertrags, das nicht nachträglich ausgehöhlt werden dürfe.
Zugleich warnte Dewes vor einer Demotivation der Beschäftigten der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die dann eintrete, wenn suggeriert
werde, dass der Zoll einen "Bürokratie-Wahnsinn" umsetze. Ein
unnötiger bürokratischer Aufwand entstehe erst, wenn die jetzt
geforderten Ausnahmen zugelassen würden. Das Mindestlohngesetz bilde
einen transparenten und rechtlich exakten Rahmen für eine effiziente
Kontrolle und Überwachung des Mindestlohns.
Wörtlich erklärte Dewes: "Das Mindestlohngesetz ist mit der heißen
Nadel gestrickt worden. Das haben wir im Vorfeld immer wieder
beanstandet. Es kann aber nicht hingenommen werden, wenn sich
Wirtschaftslobbyisten wenige Wochen später mit ihren Interessen
durchsetzen. Klar ist: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann ihrem
gesetzlichen Auftrag nur mit Erfolg nachkommen, wenn die rechtlichen
Grundlagen nicht ständig verwässert werden. Jede Ausnahme schafft
Wildwuchs. Und Wildwuchs verursacht Bürokratie!"
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Datum: 23.01.2015 - 10:00 Uhr
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