Grundsätzlich keine Weitergabe von Daten

Grundsätzlich keine Weitergabe von Daten

ID: 1164051
(PresseBox) - Der Arbeitgeber darf die Privatanschrift seiner Angestellten nicht an Dritte weitergeben. Solche Daten werden allein mit Blick auf das Beschäftigungsverhältnis erhoben und dürfen daher nicht übermittelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden
Der Auskunftserteilung steht die datenschutzrechtliche Vorschrift des § 32 Abs. 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entgegen. Die Regelung gestattet dem Arbeitgeber zwar die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist aber grundsätzlich nicht berechtigt, personenbezogene Daten, die für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben worden sind, an Dritte weiterzuleiten. Da die Daten für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben worden sind, ist die Übermittlung an Dritte nach dem für den Datenschutz geltenden Zweckbindungsgebot grundsätzlich als zweckfremde Verwendung ausgeschlossen. Eine Weiterleitung privater Kommunikationsdaten an Dritte bedarf vielmehr der Einwilligung des Betroffenen oder der besonderen Gestattung durch eine Rechtsvorschrift.
(BGH, Urteil vom 20. Januar 2015 - VI ZR 137/14)
Unsere Meinung
Der BGH hat damit die Grundsätze des Datenschutzes konsequent angewendet.
Entscheidend ist zunächst, dass die Erhebung der Daten rechtmäßig war. Das ist bei einer gesetzlichen Erlaubnis der Fall ? wie hier ? oder nach einer wirksamen Einwilligung des Betroffenen.
Dann ist zu fragen, zu welchem Zweck die Daten erhoben wurden. Denn sie dürfen grundsätzlich auch nur zu diesem Zwecke verwendet werden. Das ist mit dem Zweckbindungsgebot gemeint.
Das Datenschutzrecht geht übrigens auch immer vom Prinzip der Datensparsamkeit aus. Ist der Zweck weggefallen, müssen auch die Daten gelöscht werden.
Wenn also die fragliche Maßnahme nicht vom ? legalen ? Zweck der Erhebung der Daten gedeckt ist, ist sie ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen wiederum rechtswidrig. Also die Weitergabe der Daten, die zu einem ganz andere Zwecke erhoben und gespeichert wurden, ist grundsätzlich unzulässig. Wenn der Betroffene ausdrücklich darin einwilligt, ist es natürlich wieder erlaubt.


Diese Grundsätze sind bei jeder Erhebung, Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten zu beachten.
Alles weitere erfahren Sie gerne von uns im Rahmen unserer Beratung. Sprechen Sie uns darauf an.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Hightech-Neuheit von alfatraining Die Top 10 der neuen Domainendungen im Januar
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 23.01.2015 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1164051
Anzahl Zeichen: 3179

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Internet-Portale



Diese Pressemitteilung wurde bisher 333 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Grundsätzlich keine Weitergabe von Daten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z