Post von der GEZ : Bestätigung der Einzugsermächtigung
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Post von der GEZ : Bestätigung der Einzugsermächtigung
Zum Hintergrund: Bisher hat die GEZ auch ohne Unterschrift Einzugsermächtigungen akzeptiert, die etwa per Telefon, Internet oder E-Mail abgegeben wurden. Durch die Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Zahlungsdienste in deutsches Recht kann sie diese Einzugsermächtigungen künftig nicht mehr nutzen. Dies dient einerseits der Sicherheit der Teilnehmer, die am derzeitigen Lastschriftverfahren teilnehmen, andererseits einer Vereinheitlichung und Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
Für weitere Informationen steht Rundfunkteilnehmern die GEZ-Hotline unter der Telefonnummer 0185 / 999 50 220 (6,5 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer können abweichen) montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung.
Hessischer Rundfunk
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Datum: 08.09.2009 - 02:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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