Rheinische Post: Kommentar /
Klarheit und Unklarheit
= Von Reinhold Michels
ID: 1166044
Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ungemein. Für einen Blick ins
Grundgesetz gilt das erst recht. Aus dem Persönlichkeitsrecht des
Artikels 2 ergibt sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein
Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Demnach haben die beiden
mittels anonymer Samenspenden gezeugten Minderjährigen, die von einer
Spezialklinik die Identitäts-Preisgabe ihrer Erzeuger verlangten,
nicht einfach Glück gehabt vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Sie haben
genau das Recht bekommen, dass jedem zusteht, unabhängig vom Alter.
So gut, so nachvollziehbar. Der Vertrag zwischen Klinik und
Samenspender mit dem Ziel, die Anonymität zu wahren, ist ein
unzulässiger Vertrag zulasten Dritter, hier der Kinder. Aber: Klare
Rechtslage schafft auch neue Unklarheit, etwa, wenn ein
identifizierter Samenspender befürchten muss, zu Unterhalts- und
Erbschaftsansprüchen herangezogen zu werden. Hier muss ein Gesetz
Abhilfe schaffen; anderenfalls wird die Zahl der Spendenbereiten
drastisch zurückgehen.
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Datum: 28.01.2015 - 21:22 Uhr
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