Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz erkennen

Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz erkennen

ID: 1166841

Berufsgenossenschaft Holz und Metall vermittelt Betriebsärzten in Bamberg sichere Handlungs- und Behandlungsmöglichkeiten




(PresseBox) - Bamberg (BGHM). Sind die Klimaanlagen am Arbeitsplatz keimfrei und liefern die Lüftungsanlagen genug Frischluft? Ein Thema, das unter anderem bei der Betriebsärztetagung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in Bamberg zur Sprache kommt. 300 Betriebsärzte informieren sich vom 29. bis 30. Januar 2015 über mögliche Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz und sichere Handlungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und dem Verband der Deutschen Betriebs- und Werksärzte (VDBW) bietet die BGHM den Betriebsärzten eine Mischung aus Information und Austausch. Experten widmen sich in Fachvorträgen medizinischen und rechtlichen Themen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.
?Alles Leben kommt aus dem Wasser ? das gilt auch für Keime. In schlecht gewarteten Klimaanlagen kann sich Feuchtigkeit bilden und mit ihr Keime, Bakterien und Schimmelpilze?, erläutert Dipl.-Ing. Rolf Bußmann, Abteilung Gesundheitsschutz der BGHM. Er berät Unternehmen vor Ort und weiß, welche Bedeutung das richtige Raumklima hat. So kann das unterschiedliche Wärmeempfinden des Menschen in Verbindung mit zum Beispiel Luftfeuchte, starker Sonneneinstrahlung und Zugluft schnell zu Unstimmigkeiten unter Mitarbeitern am Arbeitsplatz führen. Deshalb ist es wichtig, dass die Beschäftigten in die Möglichkeiten ihrer Klimaanlage eingewiesen werden und sie so auch richtig bedienen können.
Auf Grund ihrer Bauweise arbeiten viele Klimaanlagen allein im Umluftbetrieb. Es wird also ohne das Öffnen von Fenstern oder Türen keine Frischluft in den Arbeitsraum geführt. Ohne diese Maßnahmen steigt in der immer stärker verbrauchten Umluft der CO²- Gehalt und kann Müdigkeit und Kopfschmerzen auslösen. Ein Lüftungsplan ist in diesem Fall die Lösung.
Betriebsärzte erste Ansprechpartner bei Hauterkrankungen
Ein weiteres Thema bei der Betriebsärztetagung sind beruflich verursachte Hauterkrankungen. Prof. Dr. Hans Drexler, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, weist darauf hin, dass der Betriebsarzt der erste Ansprechpartner bei Hauterkrankungen am Arbeitsplatz sein sollte ? sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. Zudem geht Prof. Drexler auf eine Hauterkrankung ein, die in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgenommen wurde: ?Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung?.


In Holz- und Metallbetrieben gehören Hauterkrankungen zu den häufigsten arbeitsplatzbedingten Krankheiten. Die BGHM reagiert darauf mit einem weit entwickelten Verfahren der Individualprävention, eine auf die betroffene Person und den Betrieb zugeschnittene Beratung. Dazu kann nach einer Gefährdungsbeurteilung die Reduzierung hautgefährdender Kontakte während der Tätigkeit am Arbeitsplatz, etwa durch die Veränderung von Arbeitsabläufen, gehören. Weitere wichtige Schritte sind Stoffsubstitutionen, technische Lösungen und die konsequente Anwendung von passendem Hand- und Hautschutz. Bei der Auswahl und Erprobung von besonders geeigneter Schutzausrüstung unterstützt die BGHM in einem mehrmonatigen Prozess.

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben ? Prävention, Rehabilitation und Entschädigung ? ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM als ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bundesweit den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 213.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben ? Prävention, Rehabilitation und Entschädigung ? ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM als ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bundesweit den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 213.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.



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Datum: 30.01.2015 - 10:05 Uhr
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