Ein-Personen-Gesellschaften

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(pressrelations) -
Sozialpartner der Bauwirtschaft fordern Stopp der EU-Richtlinie

Die Sozialpartner der Bauwirtschaft fordern die EU-Kommission auf, ihre Pläne für sogenannte Ein-Personen-Gesellschaften (SUP) zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten. In einer heute (für die Red. 3. Februar 2015) vorgestellten gemeinsamen Stellungnahme äußern die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) die Sorge, dass mit der Regelung ein Einfallstor für Scheinselbstständige geschaffen wird. Insbesondere kritisieren sie, dass die Identität der Gesellschafter kaum noch überprüft werden kann. Kontrollen wie auch Sanktionen bei Verstößen werden so erschwert.

Ebenso halten die Sozialpartner es für falsch, die Gründung von Briefkastenfirmen zu erleichtern. "Mit ihrer Richtlinie leistet die EU-Kommission Schwarzarbeit Vorschub. Sie handelt dabei nach dem Motto: Wir bekämpfen die Schwarzarbeit, indem wir sie erlauben. Die Folgen des damit einhergehenden Dumpingwettbewerbs tragen seriöse Betriebe und Arbeitnehmer", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. "Diese Kommission ist angetreten, die EU sozialer zu gestalten. Mit der Ein-Personen-Gesellschaft gelingt das bestimmt nicht. Wenn die Menschen die EU aber nicht mehr als Nutzen sondern als Verschlechterung erleben, werden sie dem Staatenbündnis ihre Unterstützung entziehen. Dann droht das größte Friedensprojekt in der Geschichte zu scheitern."

Nach Vorstellung der EU-Kommission sollen künftig Ein-Personen-Gesellschaften mit nur einem Euro Startkapital, innerhalb von drei Tagen grenzüberschreitend online gegründet werden können. In der Praxis führen der damit verbundene Zeitdruck und die wenigen Unterlagen dazu, dass die Identität des Gründers ohne weiteres verschleiert werden kann. In der Folge können Schwarzarbeit-Kontrolleure kaum mehr ermitteln, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Ohne eindeutige Identität ist eine Verhängung von Sanktionen vollends unrealistisch. Da zudem Gründungen unabhängig vom Wohn- oder Arbeitsort erfolgen dürfen, lassen sich im gesamten EU-Gebiet Briefkastenfirmen per Maus-Click einrichten.



Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
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Datum: 03.02.2015 - 12:15 Uhr
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