Entscheidung des Bundesministers des Innern zum Ersuchen auf Prüfung der Freigabe von Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
dung des Bundesministers des Innern zum Ersuchen der Generalbundesanwaltschaft auf Prüfung der Freigabe von Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das Ermittlungsverfahrens gegen Verena Becker wegen Verdachts des Mordes an Generalbundesanwalt Buback und seinen beiden Begleitern
Die Generalbundesanwaltschaft hat das Bundesministerium des Innern am 2. September 2009 um Prüfung der Freigabe der in der Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern vom 25. Januar 2008 angeführten Quelleninformationen und Auswertungsvermerke des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das laufende Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker ersucht.
Der Bundesminister des Innern hat heute entschieden, der Generalbundesanwaltschaft die erbetenen Akten zu übersenden und darüber hinaus alle für das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker möglicherweise relevanten Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem RAF-Komplex umfassend einsehen und sichten zu lassen. Die Übersendung und Sichtung der Unterlagen sollen es der Generalbundesanwaltschaft ermöglichen zu beurteilen, ob daraus Ansätze für die laufenden Ermittlungen gewonnen werden können. Die abgegebene Sperrerklärung bleibt bestehen. Bei Konkretisierung des Ersuchens der Generalbundesanwaltschaft ist der Bundesminister des Innern gegebenenfalls zu einer erneuten Prüfung bereit.
Als Begründung für die Sperrerklärung vom 25. Januar 2008 hatte das Bundesministerium des Innern seinerzeit angeführt, dass bei einer Freigabe der erbetenen Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz dem Wohl des Bundes Nachteile drohen könnten, insbesondere durch eine erhebliche Beeinträchtigung der künftigen Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eine Gefährdung von Leib oder Leben der Quelle. Die Zusammenarbeit mit Quellen aufgrund einer Vertraulichkeitszusage ist für die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Verfassungsschutzes von essentieller Bedeutung.
Hierzu erklärt der Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble:
"Das neuerliche Ersuchen der Generalbundesanwaltschaft um Prüfung der Freigabe der in der Sperrerklärung meines Hauses vom 25. Januar 2008 angeführten Quelleninformationen und Auswertungsvermerke des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker habe ich zum Anlass genommen, in meinem Hause eine umfassende Prüfung vorzunehmen.
Als Ergebnis dieser Prüfung habe ich der Generalbundesanwaltschaft die erbetenen Vermerke übersenden lassen und angeboten, alle für das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker möglicherweise relevanten Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem RAF-Komplex umfassend einzusehen und zu sichten. Die Übersendung und Sichtung der Unterlagen sollen es der Generalbundesanwaltschaft ermöglichen zu beurteilen, ob daraus Ansätze für die laufenden Ermittlungen gewonnen werden können. Gegebenenfalls werde ich erneut prüfen, ob die für eine wirksame nachrichtendienstliche Tätigkeit des Verfassungsschutzes bei der Gewinnung und Führung von Quellen unerlässliche Vertraulichkeit ausnahmsweise zurückgestellt werden kann. Aus diesen Gründen ist es derzeit nicht notwendig, die im Januar 2008 abgegebene Sperrerklärung meines Hauses aufzuheben."
URL: www.bmi.bund.de
Die Generalbundesanwaltschaft hat das Bundesministerium des Innern am 2. September 2009 um Prüfung der Freigabe der in der Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern vom 25. Januar 2008 angeführten Quelleninformationen und Auswertungsvermerke des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das laufende Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker ersucht.
Der Bundesminister des Innern hat heute entschieden, der Generalbundesanwaltschaft die erbetenen Akten zu übersenden und darüber hinaus alle für das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker möglicherweise relevanten Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem RAF-Komplex umfassend einsehen und sichten zu lassen. Die Übersendung und Sichtung der Unterlagen sollen es der Generalbundesanwaltschaft ermöglichen zu beurteilen, ob daraus Ansätze für die laufenden Ermittlungen gewonnen werden können. Die abgegebene Sperrerklärung bleibt bestehen. Bei Konkretisierung des Ersuchens der Generalbundesanwaltschaft ist der Bundesminister des Innern gegebenenfalls zu einer erneuten Prüfung bereit.
Als Begründung für die Sperrerklärung vom 25. Januar 2008 hatte das Bundesministerium des Innern seinerzeit angeführt, dass bei einer Freigabe der erbetenen Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz dem Wohl des Bundes Nachteile drohen könnten, insbesondere durch eine erhebliche Beeinträchtigung der künftigen Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eine Gefährdung von Leib oder Leben der Quelle. Die Zusammenarbeit mit Quellen aufgrund einer Vertraulichkeitszusage ist für die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Verfassungsschutzes von essentieller Bedeutung.
Hierzu erklärt der Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble:
"Das neuerliche Ersuchen der Generalbundesanwaltschaft um Prüfung der Freigabe der in der Sperrerklärung meines Hauses vom 25. Januar 2008 angeführten Quelleninformationen und Auswertungsvermerke des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker habe ich zum Anlass genommen, in meinem Hause eine umfassende Prüfung vorzunehmen.
Als Ergebnis dieser Prüfung habe ich der Generalbundesanwaltschaft die erbetenen Vermerke übersenden lassen und angeboten, alle für das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker möglicherweise relevanten Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem RAF-Komplex umfassend einzusehen und zu sichten. Die Übersendung und Sichtung der Unterlagen sollen es der Generalbundesanwaltschaft ermöglichen zu beurteilen, ob daraus Ansätze für die laufenden Ermittlungen gewonnen werden können. Gegebenenfalls werde ich erneut prüfen, ob die für eine wirksame nachrichtendienstliche Tätigkeit des Verfassungsschutzes bei der Gewinnung und Führung von Quellen unerlässliche Vertraulichkeit ausnahmsweise zurückgestellt werden kann. Aus diesen Gründen ist es derzeit nicht notwendig, die im Januar 2008 abgegebene Sperrerklärung meines Hauses aufzuheben."
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Datum: 09.09.2009 - 10:20 Uhr
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