Neues zur Versetzung und Arbeitsverweigerung bei Führungskräften
Werden Sie als Führungskraft versetzt stellt sich oft die Frage, ob die Versetzung rechtmäßig ist, Sie Ihre Tätigkeit verweigern dürfen und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt sich zur Wehr zu se
Robert C. Mudter, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt(firmenpresse) - Wie unter www.kanzlei-mudter.de am 18.03.2014 berichtet, geht das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich davon aus, dass eine Versetzung erst einmal zu befolgen ist. Die Nichtbefolgung einer unzumutbaren Versetzung, so nun das Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.08.2014, 6 Sa 423/14 ist keine Arbeitsverweigerung und berechtigt damit auch nicht zur Kündigung.
Dahinter stecken oft praktische Gesichtspunkte. Der Arbeitnehmer muß bei der Versetzung an einen anderen Ort zusätzliche Wegstrecken zurücklegen und hat im Extremfall keine andere Möglichkeit, als eine solche Weisung nicht zu befolgen. Auch wenn Sie als Führungskraft ohnehin viel unterwegs sind haben Sie nun noch weniger Zeit außerhalb des Berufslebens. Wann droht eine Abmahnung oder schlimmstenfalls sogar eine fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung? Die benannten arbeitsrechtlichen Konsequenzen setzen voraus, dass die Versetzung rechtmäßig war. Rechtmäßig ist eine Versetzung, wenn diese vom Weisungsrecht gedeckt und für den Arbeitnehmer zumutbar ist. Viele Arbeitsverträge enthalten einen Versetzungsvorbehalt. Dies ist eine Formulierung die den Arbeitgeber dazu berechtigt, den Arbeitnehmer örtlich zu versetzen. Im Übrigen folgt das Recht zur Versetzung aus § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO).
Das heißt: Setzen die hier genannten Regelungen (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, spezielle Gesetzesvorschriften) dem Versetzungsrecht des Arbeitgebers keine Grenzen, kann dieses gemäß § 106 Satz 1 GewO sogar deutschlandweit bestehen.
Allerdings muss der Arbeitgeber bei jeder Versetzungsentscheidung auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Seine Versetzungsentscheidung muss fair sein, die Juristen sprechen davon, dass die Entscheidung "billigem Ermessen" entsprechen muß. Hier muß der Arbeitgeber im Einzelfall die familiäre Lage, Dauer der zusätzlichen Wegezeiten, die Höhe des Arbeitslohns, eine evtl. Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber etc beachten.
Hält der Arbeitnehmer eine Versetzung für unrechtmäßig, hat er die Möglichkeit dies gerichtlich klären zu lassen. Das "normale" gerichtliche Verfahren kann sich allerdings über längere Zeit ziehen und auch Eilverfahren sind nicht immer möglich. Diese können jedoch ein probates Mittel sein. Oft stellt sich daher die Frage ob Sie als Arbeitnehmer eine "unbilli¬ge" und aus diesem Grunde eben unrechtmäßige Versetzung nicht zu befolgen haben. Konkret: Sie gehen einfach nicht zu dem neu angedachten Einsatzort. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Mudter aus Frankfurt empfiehlt hier sehr umsichtig zu agieren. Das Bundesarbeitsgericht hat in dem Urteil aus 2012 entschieden, dass auch eine unbillige Versetzung erst einmal zu befolgen ist.
Das LAG Köln entschied jetzt, dass von einer beharrlichen Arbeitsverweigerung nicht die Re-de sein kann, wenn die vorausgegangene Versetzung nicht rechtens war. Der hinter dieser Entscheidung stehenden Wertung ist zuzustimmen.
Fazit: Nach wie vor haben gerade auch Führungskräfte bei rechtswidrigen Versetzungsent-scheidungen einen schwierigen Stand. Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Mudter empfiehlt: "Oft handelt es sich bei der Versetzung schon um den Beginn von Abfindungsverhandlungen. Der Arbeitgeber will möglicherweise ein Druck-Szenario aufbauen. Ihre Reaktion müssen Sie sorgfältig prüfen. Das Urteil des BAG ist existent, auf der anderen Seite kann mit dem Urteil des LAG Köln gut argumentiert werden und kann auch eine einstweilige Verfügung möglich sein. Dies erhöht den taktischen Spielraum. Ohne den Rat eines Fachanwaltes zu agieren erhöht jedoch Ihr rechtliches Risiko. Dies gilt umso mehr für Führungskräfte, an die arbeitsrechtlich andere Maßstäbe anzulegen sind"
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
fachanwalt-fuer-arbeitsrecht
rechtsanwalt-fuer-arbeitsrecht
fuehrungskraft
leitende-angestellte
kuendigung
aufhebungsvertrag
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei Mudter & Collegen gehört zu den renommierten Spezialkanzleien für Arbeitsrecht aus dem Raum Frankfurt. Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten Führungskräfte, Leitende Angestellte und Arbeitgeber. Für uns sind höchste fachliche Qualität, professionelle Betreuung unserer Mandanten und ein persönlicher Berater selbstverständlich. Unser Anliegen ist Ihr persönliches Ziel. Wir "übersetzen" Arbeitsrecht für Sie in das tägliche Leben. Als Rechtsanwälte, Fachanwalt für Arbeitsrecht betreuen wir unsere Mandanten bundesweit auf sämtlichen arbeitsrechtlichen Gebieten. Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden
Schmalkaldener Straße 6, 65929 Frankfurt
Datum: 05.02.2015 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1169560
Anzahl Zeichen: 3999
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Robert Mudter
Stadt:
Frankfurt
Telefon: 069 13377308
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 483 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues zur Versetzung und Arbeitsverweigerung bei Führungskräften"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Arbeitsrechtskanzlei Mudter & Collegen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Für Arbeitgeber war es bislang eine rechtliche Grauzone mit gravierenden Risiken, wollten diese Daten ihrer Beschäftigten auf der Grundlage von Einwilligungen erheben oder nutzen. Etwa das Bild der Arbeitnehmer für eine Werbung. Die Problematik ist, dass Aufsichtsbehörden für den Datenschutz so
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt Mudter & Collegen zur Gültigkeit von Wettbewerbsverboten ...
Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hat eine relevante Aussage zu der Geltung einer Wettbewerbsklausel getroffen. Nach der Entscheidung ist eine Wett¬be¬werbs¬klau¬sel welche die Ka¬ren¬zent¬schä¬di¬gung ins Er¬mes¬sen des Ar¬beit¬ge¬bers stellt, un¬ver¬bind¬lich, aber nicht nich¬tig u
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt Mudter & Collegen zur Versetzung von Führungskräften ...
Eine Versetzung kann aus tatsächlichen Gründen erforderlich werden, aber auch durchaus als Druckmittel gegenüber Arbeitnehmern, oft auch im Rahmen anstehender Verhandlungen eingesetzt werden. Steht eine Versetzung an einen anderen Tätigkeitsort an, kann dies auch für Führungskräfte massive pr
Weitere Mitteilungen von Arbeitsrechtskanzlei Mudter & Collegen
Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Lüneburg: ...
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im
Vertraulicher Rechtsrat ? Rechtsanwaltskanzlei Volker Betzing in Bonn ...
Volker Betzing führt seine Tätigkeit als Anwalt mit Leidenschaft aus. In seiner Rechtsanwaltskanzlei in Bonn setzt er sich persönlich für die Interessen seiner Klienten ein und vertritt sie vor jedem Deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgericht sowie vor Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finan
Schutzmöglichkeiten privater Kreditnehmer bei Krediten in Schweizer Franken ...
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus: Dass Kredite in Schweizer Franken für Geschäftskunden und private Verbraucher teurer geworden sind liegt daran, dass der Wert des Franken im Vergleich zum Euro seit der Abkoppelung des Wechselkurses angesti
Unterschätzte Berufsunfähigkeit - Leistungsfälle mit Beispielen ...
05.02.2015. Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen zählt, wird sie zu selten abgeschlossen. Ein häufiges Argument von Verbrauchern ist dabei, dass eine Berufsunfähigkeit in deren Berufen sehr selten sei. Dieses Problem hat die Verbraucherorganisation GELD UND




