Privatpatient trotz Kassenmitgliedschaft
ID: 1169955
Das Kostenerstattungsprinzip ermöglicht jedem gesetzlich Versicherten sich als Privatpatient behandeln zu lassen. Freie Arztwahl, Wegfall der Wartezeiten und verbesserte Behandlung- möglichkeiten sind die Vorteile, doch es gibt auch Nachteile.
Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist kennt den normalen Ablauf. Man geht zum Arzt, legt die Karte vor und lässt sich behandeln. Durch das Vorlegen der elektronischen Gesundheitskarte, Krankenkarte, Überweisungsschein oder Krankenschein besteht Anspruch auf eine Behandlung nach Sachleistungsprinzip, ohne dafür eine Rechnung zu erhalten. Dadurch erhält der Patient eine Behandlung die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist, so sieht es das Gesetz vor. Die Ärzte in diesem System unterliegen den o.g. Einschränkungen und der ständigen Gefahr von Regressen. Für den Patienten äußert sich das unter anderem in langen Wartezeiten für Facharzttermine. Außerdem stehen wirtschaftliche Therapien im Vordergrund und nicht die, die am besten zur Heilung geeignet wären.
Das Kostenerstattungsprinzip – Privatpatient, freie Arztwahl, Heilung und Linderung
Seit dem 1.1.2004 bieten die gesetzlichen Kassen alternativ das Abrechnungssystem der Kostenerstattung an. Dabei lässt sich das Mitglied als Privatpatient beim Arzt behandeln. Dadurch kann der Arzt nun alle sinnvollen Behandlungen die Heilung und Linderung verschaffen Anwenden, denn die Einschränkungen des Sozialgesetzbuches und die Gefahr von Regressen entfallen. Die Behandlung nach „ärztlicher Kunst“ steht somit im Vordergrund. Das Kostenerstattungsprinzip bringt Patient und Arzt näher. Im Voraus müssen Arzt und Patient den Sinn und die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen klären, auch die Kosten sind hierbei ein Thema.
Dadurch wird klar, dass der Patient hier ein Mitspracherecht hat, die Freiheit hat, die Therapie zu wählen.
Kostenerstattungsprinzip – Mehrkosten, Verwaltungsaufwand, Zusatzversicherung
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der privatärztlichen Behandlung. Der Patient erhält hierzu eine Rechnung (Liquidation) vom Arzt. Diese Rechnung wird dann bei der Kasse eingereicht welche oft nur einen Anteil dieser Rechnung übernimmt. Gerade bei langwierigen oder chronischen Erkrankungen kann dieser Eigenanteil enorm hohe Kosten verursachen. Aufgrund dieser Tatsache sollte vorher geklärt werden, ob eine entsprechende private, ambulante Restkostenversicherung abgeschlossen werden kann. Durch eine Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung werden hier nur gesunde Personen aufgenommen. Für bereits in Behandlung befindliche Patienten wird eine solche Zusatzversicherung in den meisten Fällen unerreichbar sein.
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Datum: 06.02.2015 - 12:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: H. Wolter
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Neunkirchen Seelscheid
Telefon: 02247 900 2035
Kategorie:
Versicherungen
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Freigabedatum: 06.02.2015
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