Unverhoffte Umsatzsteuererstattung für Hausbesitzer

(firmenpresse) - Mannheim, 08. September 2009. Etliche Hausbesitzer können mit der Erstattung von einigen Hundert Euro an zu viel bezahlter Umsatzsteuer rechnen - Voraussetzung: Sie haben in der Zeit seit Juli 2000 einen Trinkwasseranschluss neu installieren oder reparieren lassen und ihnen ist der volle Mehrwertsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent in Rechnung gestellt worden. Denn nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. V R 61/03) darf das Legen eines Hausanschlusses nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent abgerechnet werden.
Wenn der frühere Bescheid oder die Rechnung über den Wasseranschluss bereits bestandskräftig ist, besteht zwar kein Rechtsanspruch auf Rechnungskorrektur und Umsatzsteuererstattung. Es liegt jedoch im Ermessen der Kommune oder des Wasserzweckverbandes, in solchen Altfällen auf Antrag des Kunden auch ohne rechtliche Verpflichtung die Umsatzsteuerdifferenz zu erstatten. Die Gemeinde ist dadurch nicht finanziell belastet. Sie bekommt nämlich über eine Berichtigung ihrer Umsatzsteuererklärungen den Erstattungsbetrag vom Finanzamt zurück.
Leider weigern sich viele Gemeinden, dem Erstattungsantrag betroffener Hausbesitzer nachzukommen und ihnen die zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückzuzahlen. Deshalb haben die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft eine umfangreiche Dokumentation zu diesem Thema erstellt. Sie enthält das BFH-Urteil, das Schreiben der Finanzverwaltung, weitere amtliche Verfügungen, nützliche Links im Internet und eine Stellungnahme der Redaktion. Mit diesen umfangreichen Informationen und Argumentationshilfen sollte es betroffenen Hausbesitzern gelingen, die Erstattung zu erhalten. Alle Informationen gibt es kostenlos auf www.steuertipps.de/wasseranschluss.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Online-Angebot steuertipps.de bietet Verbrauchern Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema Steuern. Neben fundierten Informationen berichtet der Newsbereich über aktuell diskutierte Urteile zum Thema Steuern und deren Auswirkungen auf den Verbraucher. steuertipps.de ist ein Online-Angebot der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, die sich seit über 30 Jahren in den Bereichen Steuern, Geld und Recht als Informationsdienstleister und Softwareanbieter etabliert hat. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist Teil des internationalen Verlagsunternehmens Wolters Kluwer. In Deutschland ist Wolters Kluwer Deutschland seit 20 Jahren am Markt. An 23 Standorten werden rund 1.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Angelika Krauß
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Janderstraße 10, 68199 Mannheim
Fon: +49.621.86 26 5258
Fax: +49.621.86 26 5252
angelika.krauss(at)akademische.de
www.akademische.de
Xpand21 GbR
Gregor Wessely
Dammtorstr. 12, 20354 Hamburg
Fon: +49.40. 32 50 91 716
Fax: +49.40. 32 50 91 719
akademische(at)xpand21.com
www.xpand21.com
Datum: 09.09.2009 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 116998
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gregor Wessely
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040/325 09 17 16
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.09.09
Diese Pressemitteilung wurde bisher 617 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unverhoffte Umsatzsteuererstattung für Hausbesitzer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mannheim, 10.November. Der TÜV Saarland hat in einer repräsentativen Umfrage über 5.000 Kunden der Akademischen Arbeitsgemeinschaft zu ihrer Zufriedenheit mit den Serviceleistungen des Verlages befragt. Das Urteil fällt zum dritten Mal in Folge „sehr gut“ aus. Wie bereits 2010 und 2012 errei
Steuertipps für Existenzgründer und Start-ups ...
Anfängerfehler vermeiden Die Steuertipps-Experten erklären beispielsweise, was Existenzgründer schon bei der Anmeldung ihrer selbstständigen Tätigkeit beachten müssen. Ein wichtiger Tipp: Das Recht zum Betriebsausgabenabzug gilt auch für Vorbereitungshandlungen, die bereits vor der Betriebse
Vorausgefüllte Steuererklärung dient nur zur Datenkontrolle ...
Mannheim, 25. April 2014. Vorausgefüllte Steuererklärung − der Name verspricht viel. Die Steuerexperten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, einer Tochter des internationalen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer, haben überprüft, was der neue Online-Service der Finanzverwaltung l
Weitere Mitteilungen von Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag
Fünfter IKOR Anwendertag VERA ...
Bereits zum fünften Mal veranstaltet die IKOR Products den Anwendertag VERA. Diese Tagung bietet Anwendern und Fachleuten aus Steuerabteilungen großer Unternehmen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch zu aktuellen Steuerthemen sowie deren dv-technischen Abbildung. In 2009 wurde der Teilnehme
Sie haben Kanzleipost! - Mandantenakten komfortabel online verwalten ...
Mandantenankten zeitsparend online verwalten Die Funktionen der Kanzleipost sind vielfältig und doch erschließen sie sich dem User auf Anhieb. Die intuitive Bedienbarkeit macht Übungsstunden oder gar Schulungen überflüssig. Schon bei dem Anlegen allererster Mandaten, Dokumente und Akten stel
Sommaraktion Erfolgreiche Onlinkurse zur persönlichen Zielerreichunh ...
The Secret in der Praktischen Anwendung. Kurse bis zu 50 % günstiger - die letzten Tage der Sommeraktion - schnell sein lohnt sich. Was hatte man nicht schon für Pläne und was ist aus ihnen geworden ? Oft verlaufen große Ziele, Veränderungen und Träume im Sand – jetzt nicht mehr. Seit
Erster Fachberater für internationales Steuerrecht in Weinheim ...
Die Zusatzqualifikation "Fachberater für internationales Steuerrecht" für Steuerberater hat Dr. Dietmar May von der gleichnamigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei erworben. Ähnlich wie bei den Rechtsanwälten, die sich z. B. als ’Fachanwalt für Arbeitsrecht’ spez




