stern-Umfrage: Verbot des "Charlie Hebdo"-Motivwagens beim Kölner Rosenmontagszug spaltet Deutschland
ID: 1171611
Karnevals, beim diesjährigen Rosenmontagszug einen "Charlie
Hebdo"-Motivwagen nicht zuzulassen, befürworten nach einer
Forsa-Umfrage für das Hamburger Magazin stern 46 Prozent der
Bundesbürger, weitere 46 Prozent halten sie für falsch. Das Komitee
hatte den Wagen, der den Terroranschlag auf die Redaktion des Pariser
Satiremagazins thematisieren und ein Zeichen für die Meinungsfreiheit
setzen wollte, zurückgezogen, damit die Besucher des Umzugs "sorglos
feiern können".
Für die Entscheidung, den "Charlie Hebdo"-Wagen nicht mitfahren zu
lassen, sprechen sich vor allem Frauen (53 Prozent) und Anhänger der
CDU/CSU (54 Prozent) aus. Unter den Kritikern dominieren die
Sympathisanten der Grünen (60 Prozent), der Linken (56 Prozent) und
der AfD (54 Prozent). Kritischer als der Durchschnitt beurteilen auch
Männer (54 Prozent) und Befragte aus Nordrhein-Westfalen (49 Prozent)
das Verbot des Wagens.
Datenbasis: Das Forsa-Institut befragte am 5. und 6. Februar 2015
im Auftrag des Magazins stern 1007 repräsentativ ausgesuchte
Bundesbürger, die durch eine computergesteuerte Zufallsstichprobe
ermittelt wurden. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- 3
Prozentpunkten.
Diese Vorabmeldung ist nur mit der Quellenangabe stern zur
Veröffentlichung frei.
Pressekontakt:
stern-Redakteur Werner Mathes, mathes.werner@stern.de, Telefon 030 -
20224 239.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.02.2015 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1171611
Anzahl Zeichen: 1639
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Umfrage
Diese Pressemitteilung wurde bisher 245 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"stern-Umfrage: Verbot des "Charlie Hebdo"-Motivwagens beim Kölner Rosenmontagszug spaltet Deutschland"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Gruner+Jahr, stern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).