Eine Kooperation zum Vorteil der Verbraucher
Rückabwicklung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Die aktuelle Niedrigzinsphase im Euroraum macht Baufinanzierungen und Verbraucherkredite so günstig wie seit Jahren nicht. Wenn Sie heute Geld für den Erwerb oder Ausbau einer Immobilie benötigen, bekommen Sie oft erheblich bessere Konditionen als in der Vergangenheit. Wer angesichts dieser Tatsache über eine Ablösung des Altkredites nachdenkt, wird nicht selten mit zum Teil hohen Vorfälligkeitsentschädigungen der Banken konfrontiert. Diese Strafzahlung macht zumeist die eingesparten Zinsen gleich wieder zunichte und somit einen Neuvertrag sinnlos.
Allerdings gibt es in vielen Fällen einen Ausweg, mit dem Ihr Altkredit dennoch kostenfrei aufgelöst werden kann. Hintergrund ist eine vielfach nicht ordnungsgemäß erfolgte Widerrufsbelehrung durch Ihr Kreditinstitut. Die bei Verbraucher- und Baukrediten geltende vierzehntägige Widerrufsfrist gilt nämlich nur dann, wenn die Bank Sie vollumfänglich korrekt über die Möglichkeit des Widerrufs belehrt hat. Ist dies nicht der Fall, hat die 14-Tages-Frist nach dem Wortlaut des Gesetzes und ständiger Rechtsprechung noch gar nicht begonnen. Ein solcher Vertrag kann dann auch später noch jederzeit widerrufen werden - eine Vorfälligkeitsentschädigung ist unzulässig.
Verträge juristisch prüfen lassen
Schätzungen zufolge sind bis zu 80 Prozent der in früheren Zeiten abgeschlossenen Kreditverträge mit mangelhaften Widerrufsbelehrungen versehen. Ihre Chancen hinsichtlich einer kostenlosen Auflösung und einer Neufinanzierung zu erheblich besseren Zinssätzen stehen daher sehr gut. Allerdings ist es für Verbraucher außerordentlich schwierig, die nicht einfache Rechtssituation zu überblicken und Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Um Sie als Kreditnehmer hier effektiv und zielführend zu unterstützen hat die Kanzlei baum reiter & collegen nun in Kooperation mit Haus & Grund sowie der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte die besondere Homepage kreditrechtsexperten.de eingerichtet, auf der mithilfe eines interaktiven Quick-Checks eigene Kredite kostenlos auf formale Fehler hin untersucht werden können. Die verbundenen Kanzleien überprüfen zeitnah die tatsächlichen Gegebenheiten und teilen Ihnen mit, ob die Anfechtung des Kredites juristisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Wie die kostenlose Prüfung funktioniert, erfahren Sie am besten bei einem Besuch auf www.kreditrechtsexperten.de.
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baum • reiter & collegen (Kanzlei des Bundesministers a. D. Gerhart Baum) hilft Ihnen beim Umschulden alter Kredite. Günstig umschulden beziehungsweise ein altes Darlehen umschulden ist zum Beispiel möglich bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Durch günstige Umschuldung können Sie alte Kredite ablösen und viel Geld sparen. Unsere Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt eine Vielzahl an Anlegern der Morgan P2 Value, Ms santa-b schiffe, SEB ImmoInvest und Mpc fonds (MPC rendite fonds). Wir haben große Erfahrung beim Themenkreis Löschungsbewilligung etc. . Falschberatung und Kick-Back sind bei vielen offenen und geschlossenen Fonds ein großes Thema, nicht nur bei Morgan P2 Value, Ms santa-b schiffe, SEB ImmoInvest und Mpc fonds (MPC rendite fonds). Wir beraten bundesweit Anleger, die Ihr Geld bei unterschiedlichen Anlagen verloren haben. Der breiten Öffentlichkeit ist nicht bewusst, wie viel Geld sie durch eine günstige Umschuldung bzw. das Umschulden alter Kredite sparen können. Günstig umschulden ist einfacher als gedacht. Gerne prüfen wir Ihre alten Kreditverträge auf die Rechtsgültigkeit der Widerrufsbelehrung. Mit einiger Wahrscheinlichkeit können sie den alten Kreditvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen und das alte Darlehen umschulden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://baum-reiter.de/
Datum: 11.02.2015 - 10:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1171692
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andrea Burghard
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Düsseldorf
Telefon: 0211 836 805 -70
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