Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH fordert Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttunge

Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH fordert Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG auf

ID: 1172544
(firmenpresse) - Berlin, 10.02.2015

Wie die Kanzlei CLLB Rechstanwälte von betroffenen Anlegern erfahren hat, hat die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG – mit Schreiben vom 20.01.2015 unter Fristsetzung bis zum 15.02.2015 zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG aufgefordert. In dem Schreiben vom 15.02.2015 heißt es u.a.: „Die Rückführung der geleisteten Ausschüttungen wurde in der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 beschlossen und ist bestandskräftig. […] Was wir als Treuhandgesellschaft unbedingt vermeiden möchten ist, die Ausschüttung gerichtlich zurückfordern zu müssen […].“

Viele Anleger fragen sich, was jetzt zu tun ist, zumal der Fonds, wie sich auch aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2009 ergeben soll, alles andere als „rosig“ läuft. Den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern ist der aktuelle Schuldenstand der Fondsgesellschaft nicht bekannt.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern dringend, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spazialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn wie Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, berichtet, ist aus zahlreichen von anderen Fondsgesellschaften gegen Anleger gerichteten Prozessen bekannt, dass Gerichte den Klagen der Fondsgesellschaften nicht ausnahmslos stattgeben, sondern diese aus diversen Gründen abweisen.

Es gilt außerdem zu beachten, dass Ansprüche auf Schadloshaltung gegenüber Dritten bestehen können. Dies gilt beispielsweise gegenüber Beratern/ Beratungsgesellschaften, wenn diese die Anleger nicht auf die diversen Risiken einer Kommanditbeteiligung – wie z.B. die Gefahr einer Rückforderung von Ausschüttungen oder das Risiko eines Totalverlusts des investierten Kapitals – vor dem Abschluss der Anlage hingewiesen haben.



Es kommen weiter Schadensersatzansprüche gegenüber Prospektverantwortlichen in Betracht. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat den Prospekt bereits einer rechtlichen Prüfung unterzogen und verfolgt die Auffassung, dass der Prospekt einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand hält.

Sollten Gerichte Schadensersatzansprüche der Anleger bestätigen, so sind die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Im Obsiegensfall würde der Gegner dann zur Rückzahlung der seitens der Anleger investierten Zahlungen sowie zur Freistellung von weiteren Schäden, insbesondere von weiteren Einlageverpflichtungen, verurteilt werden. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

RAin Linz,
CLLB Rechtsanwälte,
Dircksenstr. 47,
10178 Berlin,
Fon: 030 / 288 789 60,
Fax: 030 / 288 789 620;
Mail: linz(at)cllb.de;
web: www.cllb.de



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Datum: 12.02.2015 - 13:24 Uhr
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