Vertrag unterschrieben, aber nichts verstanden?

Vertrag unterschrieben, aber nichts verstanden?

ID: 1172712

(PresseBox) - Wer einen Vertrag unterschreibt, ohne ihn zu verstehen, muss mit den Konsequenzen leben.
Das hat das Bundesarbeitsgericht nun klargestellt: Ein portugiesischer Arbeitnehmer hatte nach Kündigung Forderungen gegen seinen deutschen Arbeitgeber erhoben. Der Arbeitsvertrag war auf Deutsch, der Portugiese verstand aber kein deutsch, was der Arbeitgeber auch wusste. Daher meinte er, dass für ihn nachteilige Klauseln nicht wirksam seien.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte nun konsequenterweise, dass der Vertrag mit der Unterschrift wirksam werde ? und nicht etwa erst dann, wenn alle Vertragspartner verstehen würden, was darin steht.
Denn dann, so das Bundesarbeitsgericht ganz pfiffig, müsste man ?jedwede individuellen Defizite? berücksichtigen, bspw. auch das Nichtverständnis von Fachbegriffen oder eben der Sprache allgemein. Das aber würde zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen.
Im Verkehr zwischen Unternehmern gilt das genauso: Wer etwas unterschreibt, das er sprachlich oder fachlich nicht versteht, ist selbst schuld.
Anders wäre das nur, wenn ein Irrtum i.S.d. § 119 BGB vorliegt, oder man getäuscht oder bedroht würde (§ 123 BGB), und nur deshalb unterschreibt.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Augen auf vor der Unterschrift bzw. auch vor der Abgabe verbindlicher Erklärungen!
Das gilt nicht nur für eine fremde Sprache, sondern auch
?bei Fachbegriffen und Fremdworten,
?bei Verständnisproblemen,
?bei Übertragung von Pflichten: Hier ist zu prüfen, ob man die vertraglichen Pflichten auch wirklich erfüllen kann,
?bei Anlagen: Dann ist nicht nur der Vertrag sorgfältig zu prüfen, sondern auch die Anlagen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)



Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Das Patchen von mobilen Geräten lässt zu wünschen übrig Einberufungsbescheid: Sie haben die westlichen Werte gegen Rußland auf dem Schlachtfeld zu verteidigen. / Wiedenroths tägliche Politik-Karikatur
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 12.02.2015 - 15:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1172712
Anzahl Zeichen: 2622

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 404 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vertrag unterschrieben, aber nichts verstanden?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z