neues deutschland: Positives Echo auf EuGH-Urteil zu Mindestlöhnen für entsandte Beschäftigte
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Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Einhaltung von
Mindestlöhnen für entsandte Beschäftigte positiv. »Gegenüber früheren
Entscheidungen des EuGH zum Mindestlohn ist das heutige Urteil ein
Fortschritt", so Händel gegenüber der in Berlin erscheinenden
Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe). "Damit kann
künftig Lohndumping durch das Unterlaufen der Mindestlöhne besser
verhindert werden." Die geltende EU-Richtlinie müsse aber in der
Richtung verbessert werden, dass künftig nicht nur
allgemeinverbindliche Tarifverträge - wie beispielsweise die
Branchenmindestlöhne im deutschen Baugewerbe -, sondern alle
Tarifverträge anerkannt werden, so Händel weiter. Händel ist Mitglied
er Fraktion Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke und
Vorsitzender des Beschäftigunsausschusses des Europäischen
Parlaments.
"Das Urteil macht mich zufrieden", sagte auch die
SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck gegenüber "nd". Bei den Details
des Urteils falle jedoch negativ auf, "dass beispielsweise gezahlte
Tagegelder oder Wegeentschädigungen als Bestandteil des Lohnes
angesehen werden können". Das müsse nach Prüfung des gesamten Urteils
bewertet werden.
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Datum: 12.02.2015 - 16:05 Uhr
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