Lohnsteuerhilfeverein ABER KLAR! e.V. nun zwei Mal in München
ID: 1172963
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer. Im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein erhalten Arbeitnehmer im Rahmen der Beratungsbefugnis des Lohnsteuer
Steuerberaterin Tatjana Albert(firmenpresse) - Im Januar 2015 wurde eine weitere Beratungsstelle des ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein (http://www.ihre-lohnsteuerhilfe-in-muenchen.de) in München eröffnet.
Neben der bisherigen Beratungsstelle des ABER KLAR e.V. Lohnsteuerhilfeverein in der Ganghoferstraße 21 in 80339 München wurde eine weitere Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins in der Schwanthalerstraße 14, 80336 München eröffnet.
Die neue Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins befindet sich im 3. OG in der Schwanthalerstr. 14 in München.
Die Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins ist bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Das Büro liegt zwischen den beiden Verkehrsknotenpunkten Hauptbahnhof und Stachus, gegenüber dem Deutschen Theater.
Der Lohnsteuerhilfeverein kann somit bequem über alle S-Bahn Linien über die S-Bahn Stammstrecke (Haltestellen Hauptbahnhof bzw. Karlsplatz/Stachus) erreicht werden. Darüber hinaus ist eine sehr gute Erreichbarkeit der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins über die U-Bahn Linien U1/U2, Haltestelle Hauptbahnhof bzw. über die U-Bahn Linien U4/U5, Haltestelle Karlsplatz/Stachus gegeben.
Den ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein ist auch bequem mit der Tram zu erreichen. Die nächstgelegenen Haltestellen sind:
-Haltestelle Stachus mit den Tram-Linien 16, 17, 18 und 27.
-Haltestelle Hauptbahnhof mit den Tram-Linien 16, 17, 19 und 20.
Das Büro des Lohnsteuerhilfevereins befindet sich jeweils in fußläufiger Umgebung von den Haltestellen des MVV.
Eine Anfahrt mit dem eigenen PKW ist ebenfalls möglich. Es befindenden sich unmittelbar vor dem Büro des Lohnsteuerhilfevereins öffentliche Parkplätze, die bei Verfügbarkeit der Parkplätze gegen eine Parkgebühr (Parkautomaten) genutzt werden können.
Nach vorheriger Terminabsprache können auch Tiergaragenstellplätze durch den Lohnsteuerhilfeverein angeboten werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Lohnsteuerhilfevereins erfolgt über die Adolf-Kolping-Straße.
Darüber hinaus sind die öffentlichen Parkhäuser in der Adolf-Kolping-Straße 10 sowie die Tiefgarage Stachus fußläufig zu erreichen.
Das Team das ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein steht unverändert für alle Fragen rund um eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein und für steuerliche Fragen (im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein) gerne zur Verfügung.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein ist ein eingetragener Verein und berät Mitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis zu steuerlichen Fragestellungen und erstellt die Einkommensteuererklärung für die Mitglieder.
Schwanthalerstraße 14, 80336 München
Datum: 13.02.2015 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1172963
Anzahl Zeichen: 2754
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tatjana Albert
Stadt:
München
Telefon: 089 18942860
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 593 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lohnsteuerhilfeverein ABER KLAR! e.V. nun zwei Mal in München"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Bei der heutigen Pressekonferenz in den Räumen des Lohnsteuerhilfevereins in der Ganghoferstraße 21 in München stellte der Beratungsstellenleiter Marcus Streit die neuen Bilder für die Internetpräsenz vor „Außerdem sind auf jeder Seite der Homepage des Lohnsteuerhilfevereins unter Wichtige
Weitere Mitteilungen von ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein
BGH: Widerrufsbelehrung nur auf der Webseite ist nicht ausreichend! ...
Der Bundesgerichtshof hat in einem kürzlich veröffentlichten und weitgehend unbeachtete gebliebenen Urteil seine bisherige Rechtsprechung (siehe z.B. Urteil vom 29.04.2010 ? I ZR 66/08 -) bestätigt, wonach die bloße Möglichkeit der Einsichtnahme einer Widerrufsbelehrung - z.B. durch den Abr
Beiträge für private Krankenversicherungen optimieren – CLLB startet Kooperation mit Fachmann für Versicherungsrecht ...
Im Zuge des Aufbaus unserer neuen Internetseite zum Thema Versicherungsrecht (www.cllb-versicherungsrecht.de), konnten wir im Februar 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit einem Fachmann im Bereich der privaten Krankenversicherungen schließen. Im Zuge dieser Vereinbarung ist es CLLB nun noch sc
Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH fordert Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG auf ...
Berlin, 10.02.2015 Wie die Kanzlei CLLB Rechstanwälte von betroffenen Anlegern erfahren hat, hat die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG – mit Schreiben vom 20.01.2015 unt
OLG Bremen: Hohe Anforderungen an die Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung beim Grundstückverkauf ...
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus: Fragt ein Grundstückskäufer erst kurz vor der Auflassung allgemein nach der Richtigkeit der Angaben im Maklerexposé, kann der Antwort der Verkäuferin laut OLG keine Bindungswirkung beigemessen werden, als




