Beratungstage zum Eichgesetz

Beratungstage zum Eichgesetz

ID: 1173627

Die Verwendung des gespeicherten Tara ist nicht mehr zulässig und nicht die einzige Neuerung.




(PresseBox) - Neues Jahr, neue Vorschriften. In diesem Jahr greift zum 1.1.2015 die Mess- und Eichverordnung, zum Teil mit EU-Rechtsvorschriften.
Wesentliche Änderung ist, insbesondere für die LKW-Verladung und Verwiegung in Rohstoffwerken, der Wegfall der in der Wiegesoftware/ERP-System gespeicherten Tara. Das Tara muss bei jeder Verladung neu ermittelt werden.
Das stellt die Wäger vor besondere Herausforderungen. Zum Einen dauert die Abwicklung jedes LKWs länger, zum Anderen ist während der Hochkonjunktur Stau unvermeidbar. Die Spediteure befürchten durch die Wartezeiten Verluste.
Empfehlungen der Consultants der PRAXIS:
Einsatz einer zweiten stationären Waage zur Vorverladung. Zu Bedenken ist hier die hohe Investition und Einbaudauer.
Verladung und Verwiegung mit XR4309 Radladerwaage ? in jeden Radladertyp zu integrieren, eichfähig und von der PTB zugelassen; als einziger Anbieter mit A5-Lieferschein. In einem halben Tag eingebaut, eingerichtet und geeicht. Vollwertig wie eine stationäre Waage.
Automatische Eingangsverwiegung am Counter, das bringt vor allem Entlastung für den Wäger. Der LKW-Fahrer registriert sich selbständig. In Kombination mit der XR4309 Radladerwaage ist die Lieferscheinerstellung hierüber erfolgt, alternativ an der stationären Waage. Besonders in Nebenzeiten attraktiv, da nicht mehr Personal vorgehalten werden muss.
Nutzen Sie die komfortablen technischen Möglichkeiten. Die Kunden werden es danken, und die Eichdirektionen und Eichaufsichtsbehörden finden keine Beanstandungen, denn die Geldbußen sind wie immer empfindlich.
Sie sind noch nicht auf dem Laufenden zum Eichgesetz? Nutzen Sie unsere Beratungstage zum Eichgesetz auch im Zusammenhang mit der Bauprodukteverordnung und der Lieferschein-Archivierung.
?Welche Möglichkeiten bestehen, ohne, dass gleich eine neue Waage gebaut werden muss?
?Welche Prozesse im Werk können angepasst werden?


?Wie können technische Anlagen und die EDV unterstützen?
?Teilautomatisierte Eingangsverwiegung!
?Vollautomatisierte Verwiegung!
?Automatisierte Erkennung der Lieferscheine!
?Der Radladerfahrer verwiegt aus dem Radlader den LKW auf der stationären Waage!
?Leerverwiegung auch bei Nettobeladung (Radlader, Bandwaage) notwendig?
?Der Lieferschein nach Bauprodukteverordnung und nach Eichgesetz?
Termine:
?05.03.2015 in der PRAXIS Academy in Pferdingsleben
?12.03.2015 im Raum Nürnberg
?17.03.2015 im Raum Stuttgart
jeweils von 9-16 Uhr
Preis je Teilnehmer: 90,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt incl. Imbiss und Getränke.

Das Unternehmen PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG entwickelt und vertreibt seit 1991 Softwarelösungen für die Schüttgutindustrie. Neben Programmen für die Unternehmenssteuerung ist das Unternehmen im Bereich Business Intelligence, Flottenmanagement, Ortung und Waagebau tätig. Heute zählt das Unternehmen über 30 Mitarbeiter, die innovative Lösungen für den Mittelstand entwickeln, betreuen und vertreiben.
PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG
Lange Straße 35, 99869 Pferdingsleben/Gotha
Tel.: +49 (0) 36258 - 566 - 0
Fax: +49 (0) 36258 - 566 - 40
Internet: www.praxis-edv.de
E-Mail: info@praxis-edv.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Unternehmen PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG entwickelt und vertreibt seit 1991 Softwarelösungen für die Schüttgutindustrie. Neben Programmen für die Unternehmenssteuerung ist das Unternehmen im Bereich Business Intelligence, Flottenmanagement, Ortung und Waagebau tätig. Heute zählt das Unternehmen über 30 Mitarbeiter, die innovative Lösungen für den Mittelstand entwickeln, betreuen und vertreiben.
PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG
Lange Straße 35, 99869 Pferdingsleben/Gotha
Tel.: +49 (0) 36258 - 566 - 0
Fax: +49 (0) 36258 - 566 - 40
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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 16.02.2015 - 10:23 Uhr
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