Sicherheit um jeden Preis?

Sicherheit um jeden Preis?

ID: 1173676

(PresseBox) - Derjenige, der Gefahren schafft, ist dafür verantwortlich, dass anderen nichts passiert = das ist die sog. Verkehrssicherungspflicht. So ist bspw. ein Veranstalter verkehrssicherungspflichtig, wenn er auf der Veranstaltungsfläche ein Loch schaufelt, in das ein Besucher hineintreten und sich verletzen könnte. Oft genug argumentiert der Verkehrssicherungspflichtige dann entweder mit eigenen tollen Ideen, wie er die Gefahr hätte bannen wollen, oder mit den hohen unzumutbaren finanziellen Belastungen. Dazu gibt es nun eine aktuelle Gerichtsentscheidung.
Das Landgericht Paderborn hatte nämlich entschieden, dass der Verkehrssicherungspflichtige ?um jeden Preis? Sicherheit bieten müsse. Auch, wenn erforderliche Sicherheitsmaßnahmen unverhältnismäßig teuer seien, seien sie zumutbar.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke
Natürlich ist es letztlich immer eine Entscheidung im Einzelfall. Aber tatsächlich ist es so, dass Kosten für eine Sicherheitsmaßnahme selten ein taugliches Argument sind, seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen zu müssen.
Vielmehr sollte man prüfen, ob man überhaupt verkehrssicherungspflichtig ist: Nicht immer, wenn eine Gefahr besteht, muss man etwas dagegen tun. Das wäre bspw. dann der Fall, wenn die Gefahr für den Gast offensichtlich ist und er sie auch ohne weiteres beherrschen kann, ohne sich in Gefahr bringen zu müssen.
Findet eine Veranstaltung tagsüber auf einer großen Wiese statt und stehen darauf auch Bäume, dann muss der Veranstalter den Gast vor diesen Bäumen nicht warnen: Der Gast kann selbst drum herum laufen. Der Gast muss vor dieser sog. ?sich selbst warnenden Gefahrenstelle? nicht geschützt werden.
Kann der Gast aber die Gefahr nicht erkennen und/oder nicht beherrschen, dann muss der Verkehrssicherungspflichtige tätig werden.
Dabei darf man von einem durchschnittlich aufmerksamen Gast ausgehen ? je nach Publikum kann sich also die Verkehrssicherungspflicht ?verschieben?.


Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

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Datum: 16.02.2015 - 11:19 Uhr
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