Kraft-Wärme-Kopplung: Wirtschaftlichkeit bei Mikroanlagen genau durchrechnen / TÜV Rheinland: Kont

Kraft-Wärme-Kopplung: Wirtschaftlichkeit bei Mikroanlagen genau durchrechnen / TÜV Rheinland: Kontinuierlicher Wärmebedarf Voraussetzung für Wirtschaftlichkeit

ID: 1173980
(ots) - Strom selbst produzieren und mit der dabei
anfallenden Wärme die Wohnung heizen - eine kompakte
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK) ermöglicht genau das. Die
Minikraftwerke haben die Größe einer Waschmaschine. Ein kleiner Motor
treibt einen Generator an, der Strom erzeugt. Dabei entsteht Wärme,
die sich in den Heizungskreislauf und die Warmwasserbereitung
einschleusen lässt. Klingt zunächst einmal bestens. Trotzdem muss man
bei der Planung einige Dinge beachten, damit die Anlage
wirtschaftlich betrieben werden kann.

KWK-Anlage nur für bestimmte Gebäudearten geeignet

Beim Thema Strom ergeben sich kaum Probleme. Überschüssiger Strom,
der nicht vom Betreiber selbst verbraucht wird, kann ins öffentliche
Netz eingespeist werden. Aber die Wärme muss vor Ort genutzt werden.
Jürgen Reinhardt, Experte des TÜV Rheinland: "Mikro-KWK-Anlagen
arbeiten in der Regel ab einem Wärmebedarf von rund 25.000
Kilowattstunden pro Jahr wirtschaftlich." Zum Vergleich: Ein
4-Personen-Haushalt benötigt jährlich rund 5.000 bis 6.000
Kilowattstunden (kWh). Weiß der Betreiber zum Beispiel im Sommer
nicht, wohin mit der Wärme, nützt ihm das Minikraftwerk wenig. Die
Installation eignet sich deshalb eher für Mehrfamilienhäuser oder
Gebäude mit großem Wärmebedarf. Wird Strom ins öffentliche Netz
eingespeist, erhält der Betreiber auf Antrag beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem KWK-Gesetz einen
Zuschlag von 5,41 Cent pro kWh über einen Zeitraum von zehn Jahren.

BAFA fördert Mikro-KWK-Anlagen

Wer eine Mikro-KWK-Anlage betreiben möchte, muss nach Aussage von
Jürgen Reinhardt mit Investitionskosten ab 15.000 Euro rechnen. Das
BAFA fördert die Installation kleinerer Anlagen in Bestandsbauten mit
einem Investitionszuschuss. Eine behördliche Genehmigung ist in der


Regel nicht notwendig, wohl aber muss die Anlage beim Netzbetreiber
angemeldet werden. Bei juristischen Fragen, wenn etwa der Vermieter
eine Anlage für ein Mehrfamilienhaus plant, sollte ein Anwalt
hinzugezogen werden.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Frank Ehlert, Presse, Tel.: 0221/806-2424
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Datum: 17.02.2015 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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