Baumschnitt nur bis Ende Februar – Unfallgefahr beachten
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Zwischen dem 1. März und 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz den Baumschnitt zum Schutz von Tieren und deren Lebensraum. „Gerade beim Baumschnitt ist die Unfallgefahr sehr hoch und es kommt immer wieder durch Stürze zu schwerwiegenden Unfällen bis hin zu Querschnittslähmung oder Tod. Aber auch beim einfachen Rasen mähen passieren schwere Unfälle, die zu einer Invalidität führen können. Daher sollten betroffene Personen ihren Versicherungsschutz entsprechend prüfen“, weist GVI-Präsident Siegfried Karle hin.
Doch welche Versicherungen kommen für eventuelle Unfallschäden beim Baumschnitt auf? „Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend“, warnt Siegfried Karle. Wichtig ist hier eine private Absicherung über eine private Unfallversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Sie greift bei Unfällen in der Freizeit und im Beruf. Für eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall ist eine Risikolebensversicherung und für die Absicherung der Arbeitskraft ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Auch hier ist die gesetzliche Absicherung unzureichend, führt Karle weiter aus.
Aber nicht nur sich selbst, sondern auch für Dritte besteht eine Unfallgefahr. Ein Beispiel: Beim Baumschnitt werden große Äste abgesägt. Unter dem Baum befindet sich eine Person, die von einem herabfallenden Ast schwer verletzt wird. Die Schuld liegt dann bei demjenigen, der den Ast abgesägt hat. Hier greift zum Beispiel eine Private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. „Die Private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt“, so Karle weiter.
Mehr Informationen zum Thema Unfallgefahr Baumschnitt (z.B. „Sicherheitstipps zu Unfälle mit Leitern“, „Die 7 wichtigsten Versicherungstipps für Verbraucher“) stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 17.02.2015 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1174077
Anzahl Zeichen: 2428
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.02.2015
Diese Pressemitteilung wurde bisher 672 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Baumschnitt nur bis Ende Februar – Unfallgefahr beachten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder
Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero
Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf
Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
LG Heidelberg zur Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs einer Ebay-Auktion ...
Der Beklagte hatte auf Ebay für 10 Tage einen Sportwagen zum Kauf angeboten. Er nahm das Angebot aber bereits nach 2 Tagen wieder zurück. Als Grund gab er an, nach Angebotseinstellung eine Fehlfunktion des Motors erkannt zu haben. Der Kläger war zum Abbruchzeitpunkt mit einem Gebot von 6.900 Euro
Lohnsteuerhilfeverein ABER KLAR! e.V. nun zwei Mal in München ...
Im Januar 2015 wurde eine weitere Beratungsstelle des ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein (http://www.ihre-lohnsteuerhilfe-in-muenchen.de) in München eröffnet. Neben der bisherigen Beratungsstelle des ABER KLAR e.V. Lohnsteuerhilfeverein in der Ganghoferstraße 21 in 80339 München wurde eine
BGH: Widerrufsbelehrung nur auf der Webseite ist nicht ausreichend! ...
Der Bundesgerichtshof hat in einem kürzlich veröffentlichten und weitgehend unbeachtete gebliebenen Urteil seine bisherige Rechtsprechung (siehe z.B. Urteil vom 29.04.2010 ? I ZR 66/08 -) bestätigt, wonach die bloße Möglichkeit der Einsichtnahme einer Widerrufsbelehrung - z.B. durch den Abr
Beiträge für private Krankenversicherungen optimieren – CLLB startet Kooperation mit Fachmann für Versicherungsrecht ...
Im Zuge des Aufbaus unserer neuen Internetseite zum Thema Versicherungsrecht (www.cllb-versicherungsrecht.de), konnten wir im Februar 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit einem Fachmann im Bereich der privaten Krankenversicherungen schließen. Im Zuge dieser Vereinbarung ist es CLLB nun noch sc




