Zulieferer kämpfen mit neuer Gefahr nach Firmenpleiten / Versicherungsmakler Aon Risk Solutions warnt vor Insolvenzanfechtungen
ID: 1174421
insolventen Unternehmens zu einem existenzbedrohenden Problem: Der
Insolvenzverwalter kann das Geld, das die Zulieferer vom insolventen
Unternehmen für ihre Leistungen überwiesen bekommen haben,
zurückfordern - in voller Höhe und bis zu zehn Jahre nach
Rechnungsstellung. Das ist das Ergebnis einer neuen Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs. "Viele Zulieferer insolventer Unternehmen
wissen nichts über das Damoklesschwert, das über ihnen schwebt - bis
der Insolvenzverwalter sie anschreibt", sagt Kai Engelsberg, Experte
für Insolvenzrecht beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions.
Insolvenzanfechtung heißt das Wort, das vielen Zulieferern von
Pleiteunternehmen die Schweißperlen auf die Stirn treibt. Denn ein
Insolvenzverwalter darf jetzt Zahlungen zurückfordern, die das
insolvente Unternehmen weit vor der Insolvenz an seine Zulieferer
getätigt hat: Alle Zahlungen des insolventen Unternehmens der
vergangenen zehn Jahre können angefochten werden. Hinzu kommen die
Zinsen auf diese Beträge, die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens
entstanden sind. Und von diesem Recht machen Insolvenzverwalter
intensiv Gebrauch. "Rund zwei Drittel aller deutschen Unternehmen
erhalten jedes Jahr ein entsprechendes Schreiben eines
Insolvenzverwalters. Bei fast 40 Prozent der angeschriebenen
Unternehmen beträgt die Anfechtungssumme über 100.000 Euro", sagt
Aon-Experte Engelsberg.
Belangt werden können alle Unternehmen, die von der finanziellen
Notlage der insolventen Firma wussten. Dabei gelten Änderungen der
vertraglich festgelegten Zahlungsbedingungen sowie Bitten um
Ratenzahlung und Stundung bereits als Indiz für Zahlungsunfähigkeit.
Das Problem: In der Regel kommen Unternehmen den Bitten ihres Kunden
um Ratenzahlung oder Stundung nach, um ihnen in Krisensituationen
beizustehen und sie zu halten. Doch jetzt laufen sie Gefahr, damit in
die Anfechtungsfalle zu tappen.
Viele Möglichkeiten für Unternehmen sich im Vorfeld einer
Insolvenz so zu verhalten, dass das Anfechtungsrisiko weitestgehend
ausgeschlossen ist, gibt es nicht. "Aon bietet daher jetzt eine
spezielle Versicherungslösung an, die das Risiko der
Insolvenzanfechtung auffängt. Versichert sind alle Insolvenzen, die
während einer Vertragslaufzeit mit einem Kunden entstehen, und
Insolvenzen, die bereits eröffnet aber noch nicht angefochten sind",
so Experte Engelsberg.
Über Aon
Aon ist der führende globale Dienstleister für Risikomanagement
sowie Versicherungs- und Rückversicherungsmakler und Berater für
Human Resources. Weltweit arbeiten für Aon mehr als 66.000
Mitarbeiter in über 120 Ländern. In Deutschland sind rund 1.700
Mitarbeiter an acht Standorten für das Unternehmen tätig. Die
Deutschlandzentrale ist in Hamburg. Weitere Information über Aon gibt
es unter www.aon.com. Mehr über Aon in Deutschland erfahren Sie unter
www.aon.de. Unter www.aon.com/manutd können Sie sich über die globale
Partnerschaft zwischen Aon und Manchester United informieren.
Pressekontakt:
Aon Holding Deutschland GmbH
Corporate PR Manager
Volker Bitzer
Tel.: +49 (0)40 36 05 34 89
E-Mail: Volker.Bitzer@aon.de
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Datum: 18.02.2015 - 10:00 Uhr
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