Sozialhilfeempfänger bei der Pflege benachteiligt / Ärmere Pflegebedürftige erhalten keine Wohngr

Sozialhilfeempfänger bei der Pflege benachteiligt / Ärmere Pflegebedürftige erhalten keine Wohngruppenzuschläge

ID: 1175182
(ots) - Die Verrechnungsmethode des Berliner
Sozialhilfeträgers bringt die Ärmsten unter den Pflegebedürftigen in
der Hauptstadt um wichtige Zuschläge in ambulant betreuten
Wohngruppen. "Wer im Alter Sozialhilfe bezieht, ist in besonderem
Maße auf alle gesetzlichen Leistungen angewiesen. In Berlin wird der
Zuschuss für Pflegebedürftige in Wohngruppen aber in vielen Fällen
mit den Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege verrechnet",
kritisiert Dietrich Lange, Berliner Landesvorsitzender des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Lange
hält diese Verrechnung des Berliner Sozialhilfeträgers zulasten der
ärmsten Pflegebedürftigen für rechtswidrig.

Wer in einer Wohngruppe lebt und dort gepflegt wird, erhält von
der Pflegekasse monatlich einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 205
Euro, mit dem das Gemeinschaftsleben organisiert und die Verwaltung
sowie die Betreuung finanziert werden soll. Dieser Betrag ist
unabhängig von den individuellen Pflegeleistungen und soll gerade
diese selbstbestimmte Form des Lebens im Alter unterstützen. "In der
Realität gibt es in Berlin aber eine Zwei-Klassen-Gesellschaft",
kritisiert Lange: "Die Behörden verwehren Sozialhilfeempfängern die
zusätzliche Leistung, indem sie die Beträge der Pflegekasse und der
Sozialhilfe miteinander verrechnen. Ausgerechnet denjenigen, die am
meisten auf die Zuschläge angewiesen sind, kommt die Unterstützung
nicht zugute - de facto wird sie ihnen sogar vorenthalten."

Die Sozialbehörde argumentiert, die gesamte Wohngruppenversorgung
wäre mit den Geldern für die Pflegeleistungen abgegolten. "Spätestens
seit dem 1. Januar 2015 ist diese Begründung aber hinfällig, nachdem
im Pflegestärkungsgesetz klargestellt wurde, dass mit dem
Wohngruppenzuschlag der Pflegekasse nicht die Pflege der einzelnen


Bewohner finanziert werden soll, sondern allgemeine Tätigkeiten in
der Wohngemeinschaft", erklärt der bpa-Landesvorsitzende.

Lange fordert die Berliner Sozialbehörden auf, die derzeit
praktizierte Verrechnung umgehend zu stoppen. Das Land Berlin könne
sich nicht seit Jahren verstärkt für die Verbesserung der Qualität in
Wohngemeinschaften einsetzen und gleichzeitig diesen Abzug des
entsprechenden Zuschlages bei Sozialhilfeempfängern vornehmen. Damit
entlaste sich das Land Berlin auf Kosten der Ärmsten, was nicht sein
dürfe.

Die mehr als 300 im bpa organisierten Berliner Pflegeunternehmen
sollen darauf achten, dass auch Sozialhilfeempfänger in
Pflegewohngruppen alle finanziellen Hilfen bekommen, die ihnen
zustehen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
300 in Berlin) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Anja Hoffmann, Leiterin der Landesgeschäftsstelle
Berlin, Tel.: 030/338475250, www.bpa.de

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Datum: 19.02.2015 - 11:28 Uhr
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