Westfalen-Blatt: zurÜberwachung von Mitarbeitern
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ausspionieren lässt, ist das Vertrauen ohnehin verloren. Ob sich
später der Verdacht bewahrheiten sollte oder nicht - es ist nichts,
wie es einmal war. Es wird zu einer Trennung kommen. Das war im
vorliegenden Fall möglicherweise auch die Absicht des Arbeitgebers,
der einen Detektiv seiner Mitarbeiterin hinterherschickte, um zu
überprüfen, ob diese wirklich erkrankt ist. Das geht eindeutig zu
weit, sagt nun das Bundesarbeitsgericht. Ein ungutes Gefühl reicht
eben nicht aus. Eine verdeckte Ermittlung mit heimlichen
Videoaufnahmen ist überzogen. Vorstellbar sind derartige Methoden
höchstens, wenn es um die Aufdeckung schwerer Straftaten geht. Wer
»krank feiert« ohne krank zu sein, kann dennoch erwischt werden. Die
Krankenkassen erfahren von einer Krankmeldung, und wenn ein Arzt
dabei zuviel Entgegenkommen gezeigt hat, kann der Arbeitgeber eine
zweite Untersuchung verlangen. Die Unternehmen sind also nicht
hilflos. Es gibt legale und illegale Wege der Überprüfung. Die
Gerichte ziehen zum Glück hier enge Grenzen.
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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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Datum: 19.02.2015 - 20:57 Uhr
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