Am Arbeitsplatz gesund bleiben

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Betriebsärzte tauschen sich über sichere Handlungs- und Behandlungsmöglichkeiten bei BGHM-Fachtagung aus




(PresseBox) - Wie bleiben Klimaanlagen am Arbeitsplatz keimfrei und liefern Lüftungsanlagen genug Frischluft für die Beschäftigten? Diesen und vielen weiteren Fragen gingen über 150 Arbeitsmediziner bei der Betriebsärztetagung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in Nümbrecht am 19. und 20. Februar 2015 nach. Die BGHM bot zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und dem Verband der Deutschen Betriebs- und Werksärzte (VDBW) Betriebsärzten die Gelegenheit, sich über mögliche Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz und sichere Handlungs- und Behandlungsmöglichkeiten zu informieren sowie über neue Entwicklungen und Forschungsergebnisse auszutauschen.
Klimaanlagen richtig nutzen
"Alles Leben kommt aus dem Wasser - das gilt auch für Keime. In schlecht gewarteten Klimaanlagen kann sich Feuchtigkeit bilden und mit ihr Keime, Bakterien und Schimmelpilze", erläutert Dipl.-Ing. Rolf Bußmann, Abteilung Gesundheitsschutz der BGHM. Er berät Unternehmen vor Ort und weiß, welche Bedeutung das richtige Raumklima hat. So kann das unterschiedliche Wärmeempfinden des Menschen in Verbindung mit zum Beispiel Luftfeuchte, starker Sonneneinstrahlung und Zugluft schnell zu Unstimmigkeiten unter Mitarbeitern am Arbeitsplatz führen. Deshalb ist es wichtig, dass die Beschäftigten in die Möglichkeiten ihrer Klimaanlage eingewiesen werden und sie so auch richtig bedienen können.
Auf Grund ihrer Bauweise arbeiten viele Klimaanlagen allein im Umluftbetrieb. Es wird also ohne das Öffnen von Fenstern oder Türen keine Frischluft in den Arbeitsraum geführt. Ohne diese Maßnahmen steigt in der immer stärker verbrauchten Umluft der CO²- Gehalt und kann Müdigkeit und Kopfschmerzen auslösen. Ein Lüftungsplan ist in diesem Fall die Lösung.
Betriebsärzte bei Hauterkrankungen erste Wahl
Beruflich verursachte Hauterkrankungen waren ein weiteres Thema der Tagung in Nümbrecht. Prof. Dr. Hans Drexler, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, empfahl bei berufsbedingten Hauterkrankungen den Betriebsarzt als ersten Ansprechpartner. Prof. Drexler erläuterte zudem eine Hauterkrankung, die seit Jahresbeginn neu in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgenommen wurde: den so genannten hellen Hautkrebs. Von ihm sind vor allem Beschäftigte betroffen, die unter freiem Himmel arbeiten und somit der UV-Strahlung der Sonne besonders häufig ausgesetzt sind.


In Holz- und Metallbetrieben gehören Hauterkrankungen zu den häufigsten arbeitsplatzbedingten Krankheiten. Die BGHM reagiert darauf mit einem weit entwickelten Verfahren der Individualprävention, eine auf die betroffene Person und den Betrieb zugeschnittene Beratung. Dazu kann nach einer Gefährdungsbeurteilung die Reduzierung hautgefährdender Kontakte während der Tätigkeit am Arbeitsplatz, etwa durch die Veränderung von Arbeitsabläufen, gehören. Weitere wichtige Schritte sind Stoffsubstitutionen, technische Lösungen und die konsequente Anwendung von passendem Hand- und Hautschutz. Bei der Auswahl und Erprobung von besonders geeigneter Schutzausrüstung unterstützt die BGHM in einem mehrmonatigen Prozess.

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 213.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.

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Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 213.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.



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Datum: 20.02.2015 - 11:30 Uhr
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