HAPPACH-KASAN: Fund von gentechnisch verändertem Leinsamen nüchtern betrachten
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HAPPACH-KASAN: Fund von gentechnisch verändertem Leinsamen nüchtern betrachten
Klar ist: Wenn Lebensmittel nicht zugelassene, gentechnisch veränderte Pflanzensorten enthalten, dürfen diese nicht verkauft werden. Auch wenn die Rechtsposition eindeutig ist, besteht kein Grund, Ängste zu schüren.
Bereits 1996 hat die Kanadische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Canadian Food Inspection Agency) die Unbedenklichkeit der Leinsamen für die Ernährung und den Anbau festgestellt. Es gibt deshalb gute Gründe, den Fund nüchtern zu betrachten.
Es sollte deshalb erwogen werden, gentechnisch veränderte Lebensmittel, die in Ländern wie Kanada für unbedenklich erachtet wurden, auch hier schneller zuzulassen. Dies ließe sich am einfachsten mit einem gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen erreichen.
Es muss nun herausgefunden werden, wie die Leinsamen in die EU importiert werden konnten. Denn auch wenn die Leinsamen gesundheitlich unbedenklich sind, muss der Verbraucher sicher wissen, welche Inhaltsstoffe sich in seinem Frühstücksbrötchen befinden.
Vor etwa zehn Jahren ist der in Spuren gefundene Leinsamen in Kanada für den Anbau sowie als Nahrungs- und Futtermittel zugelassen worden. Im Anbau setzte sich die Sorte nicht durch. In Kanada gibt es anders als in der EU nicht das politische Ziel, die Trennung zwischen gentechnisch veränderten und herkömmlich gezüchteten Pflanzen zu organisieren. Dies ist auch der Grund, warum es bei Exporten zu Mischungen der unterschiedlichen Sorten gekommen ist.
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Datum: 11.09.2009 - 00:48 Uhr
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