Scheidung der Eltern und Kindesunterhalt
ID: 1176680
Rechtsanwalt Markus Mingers aus Jülich
Doch auch wenn diese familiäre Gemeinschaft zerbricht, sei es durch Scheidung oder Trennung der Eltern, kann ein Unterhaltsanspruch der Kinder gegen beide (!) Elternteile bestehen.
Bei nicht verheirateten Elternteilen ist hierfür jedoch erforderlich, dass eine Anerkennung der Vaterschaft besteht oder erstrebt wird. Wohnt das Kind noch bei einem der Elternteile weiter, so ist meistens der andere ihm zum Unterhalt verpflichtet. Das Elternteil, bei dem das Kind wohnt erbringt seine Unterhaltsleistung durch ein Zimmer sowie die alltägliche Verpflegung und Fürsorge.
Wohnt ein Kind jedoch nicht mehr bei den Eltern, egal aus welchem Grund, so kann es beide Elternteile zur Zahlung von Unterhalt verpflichten, um sein eigenes Leben während Schule, Studium oder Ausbildung bestreiten zu können. Damit können auch noch über 18-jährige Unterhalt verlangen. Jedoch auch nur solange, bis sie eine abgeschlossene Berufsausbildung erlangt haben. Danach sind sie für sich selbst verantwortlich.
Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich nach dem Einkommen des pflichtigen Elternteils und der so genannten Düsseldorfer Tabelle (zu finden auf www.mingers-kreuzer.de). Über die Höhe ihres Einkommens sind Kinder gegenüber ihren Eltern alle zwei Jahre auskunftspflichtig, bei einer Änderung der Einkommenshöhe muss dies sogar sofort angezeigt werden.
Hierauf kann ein Elternteil sogar verklagt werden, da eine simple rechtliche Pflicht zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse besteht. Die Familiengerichte entscheiden dann über die Pflicht zur Unterhaltszahlung oder Offenlegung der Verhältnisse, wenn sich Vater oder Muttern weigern über ihre Einkünfte dem Kind Auskunft zu erteilen.
Fraglich ist jedoch, wie der Unterhalt, der einem Kind zusteht vom zahlungsunwilligen Elternteil eingeklagt werden kann.
Hierfür ist zunächst notwendig, dass der unterhaltspflcihtige Elternteil in Verzug gesetzt wird. Dies geschieht dadurch, dass dem unterhaltspflichtigen Elternteil ein Schreiben zugeht, in dem er aufgeforderte wird den entsprechenden Unterhaltsbetrag monatlich zu zahlen. Zahlt er daraufhin nicht, gerät er in Verzug, wodurch Unterhalt dann später auch rückwirkend eingeklagt werden kann.
Für den Verzug ist es jedoch immens wichtig, dass der korrekte Unterhaltsbetrag beim Verzugsschreiben genannt wird. Hierzu sollte man sich fachkundigen familienrechtlichen Rat einholen, um als Laie keinen Fehler zu machen, der einen später teuer zu stehen kommt.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Linnicherstr. 11, 52428 Jülich
Datum: 23.02.2015 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1176680
Anzahl Zeichen: 2746
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Markus Mingers
Stadt:
Jülich
Telefon: 02461/8081
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 516 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Scheidung der Eltern und Kindesunterhalt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mingers & Kreuzer (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Fast 70 % aller Privatkredite sind fehlerhaft! Die Verbraucherzentralen schätzen die Widerrufsbelehrungen in mehr als der Hälfte aller Darlehen als falsch ein. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht abläuft und die Kredite im Rahmen der gesetzlichen Regelverjährung (10 Jahre) noch wid
Unbefristetes Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen ...
Der Bundesgerichtshof hat ein für alle Verbraucher wichtiges Urteil gefällt. Denn in diesem Urteil steckt bares Geld für jeden, der zwischen 1994 und 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen hat. Der BGH hat entschieden, dass Lebens-und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und
Pöbeln bis die Polizei kommt ? ...
Man lernt es schon als Kind: Wer Unruhe stiftet oder in der Öffentlichkeit Lügen verbreitet, den holt die Polizei - so einfach war es bisher. Doch wie sieht es in der nicht mehr all zu neuen Welt Internet aus, wenn gepöbelt wird oder Unwahrheiten verbreitet werden? Es dort unter dem Schutz der An
Weitere Mitteilungen von Mingers & Kreuzer
Unbefristetes Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen ...
Der Bundesgerichtshof hat ein für alle Verbraucher wichtiges Urteil gefällt. Denn in diesem Urteil steckt bares Geld für jeden, der zwischen 1994 und 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen hat. Der BGH hat entschieden, dass Lebens-und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und
Kredite erfolgreich widerrufen ...
Fast 70 % aller Privatkredite sind fehlerhaft! Die Verbraucherzentralen schätzen die Widerrufsbelehrungen in mehr als der Hälfte aller Darlehen als falsch ein. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht abläuft und die Kredite im Rahmen der gesetzlichen Regelverjährung (10 Jahre) noch wid
Buchungsgebühren bei Banken unzulässig - Geld zurückfordern! ...
Der BGH hatte in einem aktuellen Urteil (Az.: XI ZR 174/13) über die von vielen Banken in ihren AGB genutzte Klausel "Preis pro Buchungsposten 0,35 ?" zu urteilen. Jene Klausel wurde nun für unzulässig erklärt. "Mit jener Klausel war es Banken nämlich auch möglich, ihren Bankkun
Skiunfall - Nicht jede Versicherung zahlt Bergungskosten ...
19.02.2015. Schnell kann beim Wintersport ein Skiunfall passieren und Rettungs- und Bergungskräfte kommen zum Einsatz. Doch wenn die Rechnung für die Bergungskosten ins Haus flattert, stellt sich oft Ernüchterung ein. Hier kommen schnell hohe Beträge zusammen, die von keinem Sozialversicherungst




